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Wegen Christendiskriminierung: CDU-Politiker beschwert sich über ÖRR

Eine „Pauschale Problematisierung christlicher Glaubensbezeugungen“ erkennt Johannes Volkmann in einem Tagesschau-Beitrag. Nun hat er Beschwerde beim NDR eingelegt.
Johannes Volkmann
Foto: IMAGO/teutopress GmbH (www.imago-images.de)

Der CDU-Politiker Johannes Volkmann hat Beschwerde beim NDR-Rundfunkrat gegen einen Beitrag der ARD-„Tagesschau“ eingelegt, der seiner Ansicht nach von „Missachtung der religiösen Überzeugungen gläubiger Christinnen und Christen dar“ zeugt. Dies berichtete das christliche Medienmagazin „Pro“. Der Bundestagsabgeordnete und Enkel von Helmut Kohl bezieht sich demzufolge auf das Youtube- und Instagramkurzvideo, in dem eine Redakteurin Ende Mai Fußballspieler, die ihren Glauben „ganz offen“ leben, gar mit Jugendlichen darüber reden als nur „auf den ersten Blick harmlos“ bezeichnet hatte. Schließlich könne dahinter laut Kritikern ja „auch gezielte Missionsarbeit stecken“.

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Den Beitrag kritisierte Volkmann, selbst praktizierender evangelischer Christ, nun insofern, als darin eine „pauschale Problematisierung christlicher Glaubensbezeugungen wie dem Kreuzzeichen, Danksagungen an Gott oder Bekenntnisse zum Glauben im Rahmen sportlicher Betätigung“ deutlich werde. So werde der Eindruck erweckt, dass diese Ausdrucksformen unangemessen oder störend seien – „ohne jede Einordnung, ohne Perspektivenvielfalt und ohne den Versuch, religiöse Ausdrucksformen im Sinne der Meinungs- und Religionsfreiheit zu respektieren.“ Dabei sei „insbesondere zu berücksichtigen, dass die Bekenntnisfreiheit auch die Weitergabe und das Werben für eigene religiöse Überzeugungen umfasst.“

Der CDU-Politiker sei daher der Ansicht, dass der Beitrag gegen § 51 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (MStV) verstoße. Dort sei im „allgemeinen Programmgrundsatz“ festgelegt, dass die Angebote die „sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer“ zu achten hätten. Zwar verpflichte die geforderte Neutralität nicht zu „Wertfreiheit oder Gleichgültigkeit“. Die „Grenze zu einer einseitigen Weltanschauungskommunikation“ werde jedoch überschritten, wenn eine öffentlich-rechtliche Redaktion „gezielt christliche Bekenntnisse mit einem negativen Werturteil versieht und dabei Grundsätze journalistischer Sachlichkeit oder Ausgewogenheit außen vorlässt“.

Volkmann verweist laut „Pro“ auch auf die Berichterstattung zu Antonio Rüdiger, der auf Instagram eine bei Islamisten beliebte Geste, den „Tauhid-Finger“, gezeigt hatte. Die Tagesschau habe daraufhin entsprechende Vorwürfe an Rüdiger „relativierend eingeordnet“. Die „einseitige Negativzuschreibung christlicher Glaubenspraxis“ wirke somit „nicht nur verletzend, sondern auch diskriminierend“. Volkmann fordert nun eine Prüfung des Beitrags durch den NDR-Rundfunkrat. Der am 29., bzw. 30 Mai gepostete Tagesschau-Beitrag hatte in den Sozialen Medien für einige Aufregung gesorgt. Volkmann hatte demnach „zahlreiche Zuschriften“ aus seinem Wahlkreis dazu erhalten. (DT/jra)

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