Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert haben, behalten ihren Genesenenstatus weiterhin sechs Monate lang. Das meldet heute die Zeitung „Die Welt“ unter Berufung auf einen Sprecher des Deutschen Bundestags. Grund sei eine Allgemeinverfügung des Bundestags vom 14. Januar. Wann diese angepasst wird, stehe noch nicht fest. Bei Plenarsitzungen des Deutschen Bundestags gilt die 2Gplus-Regel. Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen sich nicht im Plenarsaal aufhalten und müssen die Debatten von den Zuschauertribünen aus verfolgen.
Lauterbach erntet Kritik in Bund-Länder-Runde
Vergangene Woche hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt und diese Änderung auf seiner Homepage mitgeteilt. Ferner gelten seitdem Geimpfte, die sich mit dem Vakzin Johnson & Johnson gegen COVID-19 immunisieren ließen, nicht mehr als vollständig geimpft.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ernte für das Vorgehen der seinem Ministerium nachgeordneten Bundesbehörde Kritik beim gestrigen Treffen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder. Der Vorsitzende der Konferenz der Länderchefs, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), sagte nach dem Treffen auf einer Pressekonferenz, alle Länder seien sich einig gewesen, dass solche Entscheidungen einen angemessenen Vorlauf benötigten. So ein Vorgang dürfe sich nicht wiederholen.
Virologen sehen keine medizinische Gründe für die Verkürzung des Genesenenstatus
Zuvor hatte der Bonner Virologe Hendrik Streeck, Mitglied des Corona-Expertenrates der Bundesregierung, auf Anfrage der Zeitung „Die Welt“ erklärt, die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate sei aus seiner „wissenschaftlichen Erkenntnis“ nicht erklärbar. Streecks Kollege, Klaus Stöhr, sprach gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) von einem Eigentor. Die Daten, die vom RKI, zur Begründung angeführt worden waren, bezeichnete der Virologe als „nicht hilfreich“. DT/reh
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