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Bund und Länder einigen sich auf zusätzliche Corona-Regeln

Zugang zu Gastronomie wird verschärft (2G plus), Quarantäne verkürzt – Sachsen-Anhalt bleibt vorerst bei 2G-Regelung.
Coronavirus - Gaststätte in Mainz
Foto: Arne Dedert (dpa) | Am Fenster der Traditionskneipe "Zur Andau" in der Mainzer Innenstadt ist der Hinweis "-2G + - geimpft o. genesen + Booster" aufgemalt.

Angesichts neuer Infektionen mit der SARS-CoV-2-Variante Omikron haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer heutigen Videoschaltkonferenz auf weitere Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie verständigt. Demnach sollen Zutritt zu Restaurants, Cafés und Kneipen künftig nur noch Geboosterte sowie Geimpfte und Genesen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test (2Gplus) erhalten. Die neue Regel gilt nahezu bundesweit und inzidenzunabhängig.

Fast nur Delta-Infektionen in Sachsen-Anhalt

Allein Sachsen-Anhalt wollte sich der Regel nicht anschließen. Dort bleibe, wie Ministerpräsident Reiner Haseloff im Anschluss an das Bund-Länder-Treffen erklärte, die bis zum 18. Januar geltende Landesverordnung in Kraft, die für den Zugang zu gastronomischen Einrichtungen eine 2G-Regelung (vollständig Geimpfte und Genesene) vorsieht. Zur Begründung hieß es, in Sachsen-Anhalt gebe es anders als in anderen Bundesländern, bislang fast nur Infektionen mit der Virusvariante Delta.

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Verkürzung von Quarantäne- und Isolationsdauer

Des Weiteren haben sich Bundesregierung und die Länder auf eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten verständigt. Bislang kann die Quarantäne- und Isolierungsdauer je nach Virusvariante, für Geimpfte und Genesene bis zu vierzehn Tage betragen. Künftig sollen die Kontaktpersonen von der Quarantänepflicht ganz ausgenommen werden, wenn sie geboostert sind.

Doppelt geimpft Infizierte oder Reinfizierte Genese müssen sich nur noch für zehn statt vorher vierzehn Tage in Isolation oder Quarantäne aufhalten. Außerdem erhalten sie die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen mittels eines negativen PCR-Tests oder eines hochwertigen Antigentests aus der Quarantäne oder Isolation freizutesten. Für Personal in Krankhäusern und Pflegeheimen gilt dergleichen nach fünf Tage. Erforderlich ist hierfür dann allerdings ein negativer PCR-Test. Antigentests sollen hier nicht akzeptiert werden.

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