Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Koalitionsstreit um Abtreibungen

Ministerium: Niemand soll verpflichtet werden, Abtreibungen vorzunehmen

Der SPD-Forderung, auch konfessionelle Krankenhäuser sollten abtreiben müssen, erteilt das Gesundheitsministerium eine Absage. Eine Rolle spielt auch die umstrittene ELSA-Studie.
Carmen Wegge im Bundestag
Foto: Juliane Sonntag (www.imago-images.de) | Würde katholische Krankenhäuser gern zu Abtreibungen verpflichten: Carmen Wegge, SPD-Fraktion, spricht hier im Bundestag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.

Ein Sprecher des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums hat am gestrigen Montagabend die Forderung der SPD zurückgewiesen, Kliniken zu verpflichten, vorgeburtliche Kindstötungen vorzunehmen. Das berichtet die Katholische Nachrichtenagentur (KNA). Vergangene Woche hatte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, gegenüber der „taz“ erklärt: „Aus unserer Sicht sollten öffentliche Krankenhäuser verpflichtet sein, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“ und hinzugefügt: „Das sollte auch für konfessionelle Krankenhäuser gelten, wenn diese öffentlich finanziert werden.“

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Hintergrund für die Äußerungen Wegges ist die vom Bundesgesundheitsministerium vergangenen Mittwoch veröffentlichte ELSA-Studie. Laut der 999 Seiten umfassenden Studie, die vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Auftrag gegeben worden war, lebten 4,5 Millionen Menschen in Deutschland außerhalb einer „angemessenen Erreichbarkeit“ zum nächsten Angebot für eine vorgeburtliche Kindstötung. Betroffen seien vor allem die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg. Abtreibungswillige Schwangere hätten es dort schwerer, ein entsprechendes Angebot zu finden, heißt es in der Studie. Hauptverantwortlich für diese ist mit Daphne Hahn von der Hochschule Fulda ausgerechnet die langjährige Vorsitzende des „Pro Familia“-Bundesverbands.

Ministeriumssprecher: Zuständigkeit liegt bei den Ländern

Wie der Sprecher des Gesundheitsministeriums nun erklärte, liege es in der Zuständigkeit der Bundesländer, die Versorgungssituation für ungewollt Schwangere, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, zu verbessern. Das gelte auch für die ärztliche Weiterbildung. Niemand solle jedoch verpflichtet werden, Abtreibungen vorzunehmen. Als „angemessen“ definiert der Abschlussbericht der Studie „eine Fahrt von 40 Autominuten“ (S. 161). Lebensrechtler hatten nach der Veröffentlichung von Teilergebnissen methodische Mängel der Studie hervorgehoben. In der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags in der letzten Sitzungswoche der vergangenen Legislaturperiode hatte der Koordinator der aktuellen Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) zum Schwangerschaftsabbruch, Matthias David, auch dem Narrativ widersprochen, in Deutschland verschlechtere sich die Versorgungssituation abtreibungswilliger Schwangerer.

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Experte: „Es gibt eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare, sichere medizinische Versorgung in Deutschland“

Wörtlich erklärte der als Sachverständiger geladene Gynäkologe der Berliner Charité, der Abtreibungen nicht nur selbst durchführt, sondern auch deren Vornahme lehrt, bei der Anhörung: „Es gibt eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare, sichere medizinische Versorgung in Deutschland. Wir haben zahlreiche Untersuchungen im Bereich der Versorgungsforschung durchgeführt und keine Hinweise auf eine Verschlechterung oder Veränderungen in der Arzt- oder Ärztinnenanzahl festgestellt.“ Vielmehr sei das Gegenteil der Fall. „In den letzten zehn Jahren“ habe es „im Bereich der niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte eine Zunahme von neun Prozent“ gegeben. Auch nehme „die Häufigkeit medikamentös durchgeführter Schwangerschaftsabbrüche zu“, was dazu führe, dass „die Notwendigkeit von stationär durchgeführten oder gar operativ durchgeführten“ Abtreibungen zurückgehe. Auch in der „Aus- und Weiterbildung“ gebe es „keine Lücke zu verzeichnen“. (DT/reh)

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