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„Pro Familia“: Jurist fordert Entzug der Beratungslizenz

Der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber wirft der Organisation vor, die Rahmenbedingungen der Schwangerenkonfliktberatung zu verletzen.
Pro-Familia-Büro
Foto: OliverxMengedoht | Wird hier (auch) im Sinne der Ungeborenen beraten? Daran besteht einiger Zweifel.

Der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber hat die Praxis bei Schwangerschaftskonfliktberatungen kritisiert. In einem von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) moderierten Streitgespräch über die Menschenwürde, das Lebensrecht ungeborener Menschen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem emeritierten Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier erhob Hillgruber schwere Vorwürfe gegen „Pro Familia“. Die Organisation erkenne „die Lebensschutzorientierung der Beratung nicht an“ und setze sie „in der Praxis nicht um“. „Der Organisation müsste die Beratungslizenz entzogen werden, weil sie die Rahmenbedingungen verletzt“, so Hillgruber.

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Das Verfassungsrecht verlange, „dass die Kommunikation des Staates hier eindeutig sein muss, aber wann und wo hört man Aussagen staatlicher Vertreter zur Menschenwürde und zum Lebensrecht Ungeborener? Nirgends. Repräsentanten des Staates beteiligen sich vielmehr am Zerreden und wundern sich dann, dass das Rechtsbewusstsein verloren geht. Wenn der rechtliche Status Ungeborener in der Öffentlichkeit verschwiegen wird, wie kann man dann erwarten, dass ein Beratungsgespräch noch viel zum Lebensschutz beitragen kann?“ fragte Hillgruber.

Beratung muss die Probleme der Mutter thematisieren

„Eine seriöse Beratung müsste die Probleme der werdenden Mutter ansprechen. Sind sie finanzieller Art? Oder will der Partner sie verlassen? Nur dann kann zielgerichtet beraten und geholfen werden, in die eine oder andere Richtung. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die jedoch gegenwärtig nicht ernst genommen, sondern routinemäßig abgewickelt wird.“

Dreier, Doktorvater der umstrittenen Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, wies darauf hin, dass die Schwangere „anders als vom Gericht verfügt, in der Beratung nichts sagen“ müsse. (DT/reh)

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