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Linke wollen § 218a StGB aussetzen

Nach dem Werbeverbot für Abtreibungen wollen die Linken im Zuge der COVID-19-Pandemie nun auch die Beratungsregelung kippen.
Jahresempfang Bischof Konrad Zdarsa, Augsburg
Foto: Annette Zoepf / pba | Der CDU-Politiker und Lebensrechts-Experte Hubert Hüppe nennt die Initiative der Linkem einen menschenverachtenden Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat.

Die Bundestagsfraktion der Linken will offenbar die COVID-19-Pandemie nutzen, um die Uhr in Sachen Schwangerschaftsabbruch zurückzudrehen. In den Bundestag brachte die SED-Nachfolgepartei jetzt einen Antrag ein, der die Aussetzung der Schwangerenberatung verlangt. Ohne die Beratung, die dem Lebensschutz des ungeborenen Kindes dienen soll, gibt es normalerweise keinen Schein, der Frauen binnen der ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft zu einer straffreien Abtreibung berechtigt.

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Hüppe: „Menschenverachtender Angriff“

Lebensrechtler wehren sich vehement gegen diese Forderung. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) und ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, spricht von einem „menschenverachtenden Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat“.


DT/reh

 

Was die Linken sonst noch alles fordern und was Lebensrechtler dem entgegenhalten, hat Tagespost-Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder für die aktuelle Printausgabe zusammengetragen. Holen Sie sich das ePaper dieser Ausgabe

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Redaktion Christdemokraten für das Leben Deutscher Bundestag Hubert Hüppe Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch

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