Dass Bundesrichter in Tennessee und Georgia in dieser Woche zwei sogenannte „Heartbeat bills“ gestoppt haben, braucht Lebensrechtler hierzulande weder wundern noch beunruhigen. Die Blockade der Gesetze, mit denen die Parlamente der beiden Bundesstaaten, Ärzten die Vornahme von Abtreibungen verbieten, sobald der Herzschlag des Kindes nachgewiesen werden kann, ist von Lebensrechtlern in und außerhalb der Parlamente längst eingepreist worden.
Das Kalkül dahinter
Letztlich sind beide Gesetze ersonnen worden, um vor dem Obersten Gerichtshof der USA zu landen. Der Supreme Court soll, so das hinter ihnen stehende Kalkül, veranlasst werden, ein neues Grundsatzurteil zu fällen, das „Roe vs. Wade“ auf den Müllhaufen der Geschichte katapultieren soll.
Ein kühnes Unterfangen, dessen Ausgang keineswegs gewiss ist. Mit „Roe vs. Wade“ hatte der Supreme Court den US-amerikanischen Bundesstaaten gestattet, Abtreibungen zu verbieten, sobald das Kind außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Das ist heute um die 20. Woche der Fall. Der Herzschlag eines Kindes kann hingegen via Ultraschall bereits in der sechsten Woche nachgewiesen werden.
Anerkennung als Person
Letztlich geht es bei den „Heartbeat bills“ um die Anerkennung des Embryos als Person. Philosophisch gesprochen soll der Embryo als individuelle Substanz vernunftbegabter Natur anerkannt und entsprechend geschützt werden. Vorgeburtliche Kindstötungen wären dann auch „de jure“, was sie „de facto“ ohnehin sind. Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen im Mutterleib, der sich von geborenen Menschen nur dem Entwicklungsalter und damit verbunden, seinem Aufenthaltsort nach unterscheidet. Lassen sich die Richter am Supreme Court darauf ein, würde das alles ändern. In den USA und vermutlich weit darüber hinaus.
In Georgia hat Governeur Brian Kemp bereits angekündigt, die Entscheidung von Bundesrichter Steve Jones anfechten zu wollen. Damit rückt das Endspiel nun in greifbare Nähe.
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