Vergangenen Dienstag rumpelte es gehörig durch den deutschsprachigen Blätterwald: "Niederlage für Abtreibungsgegner" titelte die "Süddeutsche Zeitung". Die in Berlin editierte "taz" jubelte "Ohrfeige für ,Lebensschützer " und die "Neue Zürcher Zeitung" meldete gar: "Supreme Court bestätigt Recht auf Abtreibung." Alles nicht ganz falsch. Aber auch nicht völlig richtig. Tags zuvor hatte der neunköpfige Oberste Gerichtshof der USA sein mit Spannung erwartetes Urteil im Fall "June Medical Services et al. vs. Russo" veröffentlicht. Mit fünf gegen vier Richterstimmen erklärt der Supreme Court darin das vom US-Bundesstaat Louisiana erlassene Gesetz "Act 620" für verfassungswidrig. Abtreibungen in Louisiana Das Gesetz sah vor, ...
Washington D.C.
Die Tür für eine Rücknahme von "Roe vs. Wade" bleibt offen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana zum Lebensschutz für verfassungswidrig erklärt. US-Lebensschützer bleiben aber weiter zuversichtlich, dass sich ein Kurswechsel in der Abtreibungsfrage vollziehen könnte.