Vergangenen Dienstag rumpelte es gehörig durch den deutschsprachigen Blätterwald: "Niederlage für Abtreibungsgegner" titelte die "Süddeutsche Zeitung". Die in Berlin editierte "taz" jubelte "Ohrfeige für ,Lebensschützer " und die "Neue Zürcher Zeitung" meldete gar: "Supreme Court bestätigt Recht auf Abtreibung." Alles nicht ganz falsch.
Die Tür für eine Rücknahme von "Roe vs. Wade" bleibt offen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana zum Lebensschutz für verfassungswidrig erklärt. US-Lebensschützer bleiben aber weiter zuversichtlich, dass sich ein Kurswechsel in der Abtreibungsfrage vollziehen könnte.
