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Im Würgegriff der Abtreibungslobby

Verbände und Vereine forcieren bei der anvisierten Streichung des § 218 StGB den Druck auf die Ampelregierung.
Demonstration für ein "Recht" auf Abtreibungen
Foto: Jörg Carstensen (dpa) | In ihrem mit "Mehr Fortschritt wagen" überschriebenen Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart: "Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ...

An diesem Donnerstag will der "Deutsche Juristeninnenbund" (DJB) ein neues Papier vorstellen. Sein Inhalt: Die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und die rechtliche Neuregelung vorgeburtlicher Kindstötungen im.. -  ja, wo eigentlich? Im Sachenrecht? In der Heilmittelverordnung? Man darf gespannt sein. Nach dem "Humanistischen Verband Deutschlands" ist der DJB damit bereits der zweite Verband, der der Ampel diesbezüglich unerbetene Ratschläge erteilt. In ihrem mit "Mehr Fortschritt wagen" überschriebenen Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart: "Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird."

Der Abtreibungslobby geht es nicht schnell genug

Der gut vernetzten Abtreibungslobby geht das nicht schnell genug. "Die Versorgungslage zum Schwangerschaftsabbruch verschlechtert sich. #wegmit218 und eine außerstrafrechtliche Neuregelung sind kein nice-to-have irgendwann mal. Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung muss endlich loslegen, wenn Gesetze bald Abhilfe schaffen sollen", twitterte Anfang der Woche Stephanie Schlitt. Schlitt ist Vize-Vorsitzende des Bundesverbands "Pro Familia". Und nicht nur das: Als Wissenschaftliche Mitarbeiterin der grünen Bundestagsabgeordneten Kirsten Kappert-Gonther ist sie dort für den "Bereich Medizinethik" zuständig. Die promovierte Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie wiederum ist stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und Berichterstatterin der grünen Bundestagsfraktion für seelische Gesundheit, Bioethik und die Legalisierung von Cannabis.

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Auf die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch drängt auch Alice Baier. 2019 gründete die Ärztin gemeinsam mit anderen den deutschen Ableger der Organisation "Doctors for Choice". Über ihren Twitter-Account teilt Baier regelmäßig auch Tweets des Bundesverbands "Pro Familia". Anlässlich des internationalen "Safe Abortion Day" Ende September starteten "Doctors for Choice" die Kampagne "Ich mache Abbrüche, und Sie?". Die Kampagne soll "mehr ärztliche Kolleg*innen motivieren, selbst an der Versorgung ungewollt Schwangerer teilzunehmen und Abbrüche anzubieten". Um das zu erreichen, stellt der Verein auf seiner Kampagnenwebseite maßgeschneiderte Textbausteine zum Download zur Verfügung. Mit ihnen sollen Ärzte das neue Geschäftsfeld auf ihrer Praxishomepage bewerben können. Möglich gemacht hat dies die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch durch die Ampelregierung vor der Sommerpause.

Trotz blutigem Handwerk nicht in Gewissensnöten

Maßgeblichen Anteil daran hat die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel. Die zur Galionsfigur der deutschen Abtreibungslobby avancierte Allgemeinmedizinerin sitzt im Beirat von "Doctors for Choice". Wie Hänel macht sich auch Baier für die "Entkriminalisierung" vorgeburtlicher Kindstötungen und die "Entstigmatisierung" von Ärzten stark, die ihr blutiges Handwerk gar nicht in Gewissensnöte zu stürzen scheint. Die Streichung des Paragrafen  218 fordern ferner die "Giordano-Bruno-Stiftung" (gbs) und das aus ihrer Mitte heraus gegründete "Hans Albert Institut". Im April "bereicherten" Stiftung und Institut die Verfassungsbeschwerde, die Hänel in Karlsruhe einreichte, um eine gemeinsame Stellungnahme. Fehlt nur noch das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung". Das präsentiert auf seiner Homepage gleich "10 Gründe, § 218 aus dem StGB zu streichen" und fordert stattdessen ein "Recht auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch". 

Dass dies mit dem Grundgesetz unvereinbar wäre, weiß auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Wie aus Oppositionskreisen verlautet, soll er bei der Berufung der Kommission bisher den Fuß auf der Bremse haben

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Stefan Rehder

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