„Wish for a baby“ lautet der Name einer sogenannten Kinderwunschmesse, die an diesem Samstag und Sonntag in den Sartory-Sälen in der Kölner Innenstadt (Friesenstraße 44–48) stattfinden soll. Geht es nach dem Verein „Frauenheldinnen e.V.“ wird daraus nichts. Denn um die Anbahnung von Arrangements der in Deutschland verbotenen Leihmutterschaft zu verhindern, hat der Verein am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag eingereicht.
Mit ihm soll die Stadt Köln verpflichtet werden, „konkrete und durchsetzbare Auflagen zu erlassen, einschlägige Aussteller und Vorträge auszuschließen, Kontaktanbahnung, Beratungen und Werbematerialien zu untersagen“ und „Vor-Ort-Kontrollen“ mit der Androhung von Zwangsmitteln sicherzustellen.
Verein will verhindern, dass „Frauenkörper und Kinder zur Ware gemacht werden“
Zwar habe die Stadt verfügt, dass auf der Messe keine strafbare Werbung oder Vermittlung von Leihmutterschaft stattfinden dürfe – tatsächlich würden die Vorgaben jedoch von Beginn an unterlaufen. Wie Frauenheldinnen-Anwalt Jonas Jacob von der Wuppertaler Kanzlei Frowein & Partner in der beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten einstweiligen Anordnung ausführt, erlaube der vom Veranstalter vorgelegte „Code of Conduct“ ausdrücklich, was den Ausstellern laut den Auflagen der Stadt Köln verboten sei, nämlich die Kontaktanbahnung mit Messebesucherinnen und -besuchern, die Erhebung von Kontaktdaten zur späteren Kontaktaufnahme, die Darstellung des Leistungsportfolios einschließlich Kosten und Erfolgsraten; alles klassische Werbe- und Vermittlungshandlungen.
„Die Stadt Köln hat eine Messe genehmigt, die von vornherein auf Gesetzesbruch angelegt ist. Der sogenannte ‚Code of Conduct‘ erlaubt genau das, was verboten ist – Werbung, Datensammlung, Anbahnung. Wir haben deshalb gerichtliche Schritte eingeleitet, um zu verhindern, dass mitten in Köln Frauenkörper und Kinder zur Ware gemacht werden“, erklärt die zweite Vorsitzende des Vereins Frauenheldinnen e.V., Monika Glöcklhofer.
Strafanzeige gegen Messe-Veranstalter erstattet
Zuvor hatte Glöcklhofer bereits Strafanzeige gegen den Messeveranstalter, die britische Firma „Five Senses Media Ltd“ mit Sitz in Edlesborough, gestellt. Der Grund: Auf der Kölner Messe träten internationale Leihmutterschaftsagenturen und Kliniken auf, die in Ländern wie den USA, Georgien und der Ukraine Leihmutterschaft anböten. Auf der Messe würden also nicht neutrale Informationen vermittelt, sondern konkrete Vermittlungsangebote unterbreitet, Preislisten präsentiert und Vertragsunterlagen erläutert. Somit würden auf deutschem Boden Ersatzmutterschaften im Ausland angebahnt. Auch werde auf der Messe für die in Deutschland ebenfalls verbotene Geschlechtsselektion geworben.
Wie der Veranstalter auf der Internetseite der Messe schreibt, wende sich „Wish for a baby“ an „heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen, die Kinderwunsch-Behandlungen wie künstliche Befruchtung, Leihmutterschaft oder eine Eizellspende in Betracht“ zögen, „schwule Paare und alleinstehende Männer, die sich mit Leihmutterschaft oder Adoption“ beschäftigten, „lesbische Paare und alleinstehende Frauen, die über Samenspende oder die ROPA-Methode“ nachdächten; „Menschen, die sich bewusst für ein Leben als Solo-Mama oder Solo-Papa“ entschieden, „Trans- und nicht-binäre Menschen, die eigene Wege zur Familiengründung“ suchten sowie „alle, die von unerfülltem Kinderwunsch, PCOS, Endometriose oder anderen Ursachen betroffen seien – oder einfach Unterstützung und Austausch“ suchten. DT/reh
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