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Frankreich verlängert gesetzliche Abtreibungsfrist

Die erste „Ära Macron“ endet mit einer weiteren gesellschaftspolitischen Reform. Abtreibungen sind nun bis zur 14 .Schwangerschaftswoche möglich.
Albane Gaillot
Foto: Vincent Isore via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | „Ich bin von zahlreichen Frauen und von Planned Parenthood auf den durch die Covid-19-Epidemie erschwerten Zugang zu Abtreibungen aufmerksam gemacht worden“, hatte die grüne Abgeordnete Albane Gaillot schon 2020 erklärt.

Die französische Nationalversammlung hat die Verlängerung der gesetzlichen Abtreibungsfrist von 12 auf 14 Wochen beschlossen. Mit 135 gegen 47 Stimmen haben die Abgeordneten das nach dem grünen Parlamentsmitglied Albane Gaillot benannte Gesetz am Mittwoch in dritter und letzter Lesung angenommen. Zuvor war der Gesetzesvorschlag zweimal im Senat gescheitert; eine Vermittlungskommission konnte keine gemeinsame Lösung der beiden Kammern erarbeiten. 

Auch Hebammen zu chirurgischen Abtreibungen autorisiert

Mit dem Gesetz werden auch Hebammen dazu autorisiert, chirurgische Abtreibungen durchzuführen, die bis jetzt Ärzten vorbehalten war. Seit 2016 dürfen Hebammen in Frankreich bereits medikamentöse Abtreibungen vornehmen. Ebenfalls wird die gesetzlich vorgesehene Mindestfrist von 48 Stunden zwischen der psychosozialen Beratung und der Vereinbarung eines Abtreibungstermins ersatzlos gestrichen. Der ursprüngliche Gesetzesvorschlag sah auch vor, die spezifische Gewissensklausel für Ärzte und medizinisches Personal abzuschaffen. Die entsprechende Passage ist aber bereits im November aus dem Gesetz gestrichen worden. 

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Am 20. Februar wurde bereits per Dekret die Frist für eine medikamentöse Abtreibung von fünf auf sieben Wochen heraufgesetzt. Ärzte können ein entsprechendes Rezept im Rahmen einer Onlinesprechstunde verschreiben. Die schwangere Frau kann sich das Medikament in einer Apotheke aushändigen lassen, womit die bis jetzt obligatorische erste Einnahme in Gegenwart eines Arztes wegfällt.

Macron will "Recht auf Abtreibung" in EU-Charta

Die fünfjährige „Ära Macron“ endet damit mit einer weiteren gesellschaftspolitischen Reform: Die Legislaturperiode der Nationalversammlung endet am Sonntag, den 27. Februar, womit die neuerliche Stärkung eines „Rechts auf Abtreibung“ eines der letzten Gesetze ist, die von den aktuellen Abgeordneten verabschiedet werden. Die nächste Legislaturperiode wird diesen Sommer nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen beginnen.

Die erste Lesung zum Gesetz „Gaillot“ fand im Oktober 2020 statt. „Ich bin von zahlreichen Frauen und von Planned Parenthood auf den durch die Covid-19-Epidemie erschwerten Zugang zu Abtreibungen aufmerksam gemacht worden“, hatte Albane Gaillot damals erklärt. Das Gesetzesvorhaben wird von der den Präsidenten stützenden Mehrheit getragen, auch wenn Emmanuel Macron sich persönlich mehrfach ablehnend geäußert hatte. Macron hatte im Januar zu Beginn der EU-Ratspräsidentschaft Frankreichs dafür plädiert, ein „Recht auf Abtreibung“ in der Grundrechtecharta der Europäischen Union zu verankern

Am 16. Januar hatten 20 000 Menschen im Rahmen des „Marschs für das Leben“ in Paris gegen den Gesetzesvorschlag demonstriert.  DT/fha

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