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Macron will ein „Recht auf Abtreibung“

Die EU-Grundrechtecharta soll dazu erstmals umgebaut werden. Sie kennt bisher ein „Recht auf Leben“.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron spricht im Plenarsaal
Foto: Philipp von Ditfurth (dpa) | Frankreichs Präsident Emmanuel Macron spricht im Plenarsaal im Gebäude des Europäischen Parlaments.

Ein „Europa der Werte“ beschwor der französische Staatspräsident Emmanuel Macron am Mittwochmittag in seiner Ansprache vor dem Europäischen Parlament in Straßburg zum Beginn der EU-Ratspräsidentschaft Frankreichs. Er wolle „unsere Werte“, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie fördern, gerade auch angesichts großer Herausforderungen, sagte Macron.

Neuer Rechtssockel, "der sich auf unserer Werte stützt"

Gleichzeitig plädierte er dafür, den Umweltschutz sowie ein „Recht auf Abtreibung“ in der Grundrechtecharta der Europäischen Union zu verankern. Er wolle, dass die Charta in diesem Sinne „aktualisiert wird“, damit „wir am Ende einen neuen Rechtssockel kreieren, der sich auf unsere Werte stützt“.

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Die Grundrechtecharta der EU wurde am 7. Dezember 2000 durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Rates unterzeichnet und ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 in der gesamten Europäischen Union rechtsverbindlich. Ein „Recht auf Abtreibung“ findet sich in diesem Text nicht. Stattdessen heißt es in Artikel 2, Absatz 1 der Grundrechtecharta: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.“ Ausdrücklich verboten sind die Todesstrafe, eugenische Praktiken und das reproduktive Klonen von Menschen.  DT/sba

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