Ende 2025 irritierte Bundeskanzler Friedrich Merz in der ARD-Arena die Hebammen: Als die Hebamme Kerstin Winkel aus Nordrhein-Westfalen ihn fragte, wie er den Beleghebammen „konkret helfen“ könne, die durch den neuen Hebammenhilfevertrag teilweise bis zu 40 Prozent weniger Geld verdienten und „ihre berufliche Tätigkeit so nicht mehr aufrechterhalten“ können, antwortete dieser, diese Situationen nicht zu kennen. „Das war schon irritierend“, gestand Winkel gegenüber der „Tagespost“. Er werde Hebammen nicht ganz oben auf der Agenda haben, „aber dass er gar nicht Bescheid wusste…“
Auf lokaler Ebene sind Politiker für die Beleghebammen längst in die Bresche gesprungen. CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner, stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit, erklärte gegenüber dieser Zeitung, dass der Vertrag zwar ein Produkt der Selbstverwaltung sei, also nicht der Staat die Vergütung der Hebammen regeln würde, sondern sie es mit den gesetzlichen Kassen selbst aushandeln würden, sie sich aber für die Beleghebammen einsetzen und „weiter auf eine Vereinfachung des Hebammenhilfevertrages drängen“ wolle.
Selbstverwaltung funktioniert nicht
Auch Merz versprach Winkel noch in der Sendung, sich um das Problem zu kümmern. Doch dann erreichte sie eine ernüchternde Antwort: Die Politik könne aufgrund der Selbstverwaltung nicht eingreifen. Das sieht Winkel anders: „Wenn ein System zu zerfallen droht, ist die Politik in der Pflicht, zumal die Selbstverwaltung nicht funktioniert und wir schnell eine Lösung brauchen.“ Zwar hätten mehrere Politiker in Berlin ihre Hilfe zugesagt, „bislang ist aber nichts Konkretes passiert“.
Zwar haben Parlamentarier der Fraktionen des Bayerischen Landtages die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag vom 16. Oktober 2025 aufgefordert, unverzüglich auf Nachverhandlungen des Hebammenhilfevertrages auf Bundesebene hinzuwirken, sobald das Urteil des Landessozialgerichtes erfolgt ist.
Das Urteil fiel im Dezember: Das Gericht stufte Teile des Vertrags als rechtlich problematisch ein. Damit würde der Dringlichkeitsantrag greifen und müsste sich der bayerische „Ministerpräsident Markus Söder auf Bundesebene dafür einsetzen, dass umgehend Anpassungen vorgenommen werden. Am besten, indem er das Thema in den Koalitionsausschuss der CSU und CDU bringt“, so die Vorsitzende des Bayerischen Hebammen-Landesverbandes (BHLV), Mechthild Hofner.
Doch auf Bundesebene schien die Problematik noch nicht angekommen zu sein, obwohl es zahlreiche Proteste, Kundgebungen und Petitionen gegeben hat, die in der Öffentlichkeit für Aufmerksamkeit gesorgt haben und sich das Gesundheitsministerium bereits im Juni 2025 mit der Problematik des neuen Hebammenvertrags beschäftigt hat.
Existenzängste und Kündigungen
In diesem Vertrag werden Vergütung und Arbeitsbedingungen von Hebammen geregelt. Er ist zeitlich befristet und auf regelmäßige Anpassung angelegt. Dies sollte mit dem neuen Vertrag geschehen, da der alte endete. Der neue Vertrag sollte eine 1:1-Betreuung fördern und zugleich eine faire Vergütung sichern. In der Praxis bringt er jedoch für viele Beleghebammen Einkommenseinbußen und erheblichen Bürokratieaufwand.
Die Folgen sind Existenzängste und Kündigungen, wie unter anderem eine im Herbst 2025 veröffentlichte Umfrage bestätigt hat. Laut dem Landesverband der Hessischen Hebammen rechnen mehr als drei Viertel der Kliniken mit einer Einschränkung des geburtshilflichen Angebots. Für werdende Eltern kann das bedeuten: längere Wartezeiten, Schwierigkeiten, eine vertraute Hebamme zu finden, oder sogar geschlossene Geburtsstationen – vor allem in ländlichen Regionen.
„Ohne Belegsystem gibt es keine flächendeckende Geburtshilfe in Bayern“, warnt Mechthild Hofner, Vorsitzende des BHLV. Selbst wenn Hebammen ins Angestelltenverhältnis wechseln, könnten kleinere Häuser das 2026 noch finanzieren. Wenn danach aber das Pflegebudget wegfalle, „ist die Finanzierung wohl nicht mehr möglich“, gibt sie zu bedenken.
Bonus für 1:1-Betreuungen nur unter bestimmten Voraussetzungen
Zwar konnte mit dem neuen Vertrag der Anteil der 1:1-Betreuung im klinischen Belegsystem auf durchschnittlich rund 43 Prozent gesteigert werden, dennoch schreiben die meisten Belegteams rote Zahlen. Das ist besonders kritisch für Bayern, wo nach Angaben des BHLV bis zu 80 Prozent aller Geburten durch freiberufliche, selbständige Beleghebammen begleitet werden, in anderen Teilen Deutschlands sind es rund 20 Prozent.
Die Crux des Vertrags: Der Bonus für 1:1-Betreuungen greift nur, wenn Beleghebammen zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt ausschließlich eine Frau betreuen. Für die erste Frau werden nur 80 Prozent des Stundenlohns gezahlt, für eine zweite oder dritte Frau jeweils nur 30 Prozent, für eine vierte Frau bekommt die Hebamme weder den 1:1-Bonus noch einen anteiligen Stundenlohn. Die BHLV-Vorsitzende findet das unethisch.
Dringender Handlungsbedarf nach Schiedsspruch
Dem Hebammenhilfevertrag vorangegangen waren Tarifverhandlungen zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), dem Deutschen Hebammenverband (DHV), dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands und dem Verband der Geburtshäuser. Allerdings konnten sich die Vertragsparteien nicht einigen: Der DHV hatte einen Stundensatz von 88,20 Euro gefordert und die Verhandlungen im September 2024 für gescheitert erklärt, weil weder beim Stundenlohn noch beim Abrechnungssystem eine Einigung möglich schien.
Nachdem die Tarifverhandlungen gescheitert waren, legte ein neutrales Schiedsgericht den Stundensatz am 2. April 2025 auf rund 74 Euro fest. Später erklärte das Landessozialgericht Teile des Vertrags für rechtlich problematisch, legte aber nicht fest, wie die Änderungen auszusehen haben. Klar ist: Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Denn formal bedeutet der neue Stundensatz zwar eine Erhöhung gegenüber dem vorherigen Vertrag von 2018; die Erhöhung bleibt jedoch deutlich unter dem allgemeinen Lohnanstieg von 20,2 Prozent zurück. Die BHLV-Vorsitzende beklagt, dass der neue Vertrag nicht in ausreichendem Maße die im Sozialgesetzbuch verankerten „wirtschaftlichen Interessen, insbesondere die Kostensteigerungen, die die Berufsausübung betreffen“ berücksichtige und so potenziell die Versorgung der Schwangeren und Gebärenden gefährde.
Keine Vergütung bei akuter ambulanter Versorgung
Im Bereich der akuten ambulanten Versorgung Schwangerer gebe es jetzt schon immer wieder Versorgungsengpässe, „da hier immer noch nicht die Zuständigkeit, Haftung und Vergütung geklärt ist“, so Hofner. Der neue Vertrag sehe für diesen Bereich keine Vergütung vor, auch Notfälle wären davon betroffen. „Wenn Frauen in der Schwangerschaft mit Beschwerden an der Kreißsaaltür klingeln, zahlen die Kassen dies nicht mehr.“
Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass entsprechende Leistungen über Pauschalen an die Krankenhäuser abgegolten würden. „Aber es ist nicht klar geregelt: Solange die Haftung nicht eindeutig geklärt ist, liegt sie bei der Hebamme, die Hilfe für die Frau leistet und dafür nicht bezahlt wird“, stellt die BHLV-Vorsitzende klar.
Die Realität sieht anders aus als die Theorie
Die Theorie der Krankenkassen war eine andere. Der GKV-Spitzenverband erklärte auf Hilferufe von Verbänden wie dem Deutschen Frauenrat sowie dem Bayerischen und Deutschen Landkreistag, die „geschilderte Verunsicherung“ nicht teilen zu können, „da sie unserer Erwartung und Einschätzung (…) widerspricht: Die jährlichen Mehrausgaben der GKV aufgrund des neuen Vertrags schätzen wir auf 100 Millionen Euro. Davon profitieren neben den außerklinisch tätigen Hebammen auch die Beleghebammen“.
Darüber kann Hofner nur müde lächeln; das ist die Theorie, die Realität sieht faktisch anders aus, wie die Abrechnungen nach dem neuen Vertrag belegten: Durchschnittlich verdienen Beleghebammen nach dem neuen Vertrag sogar 15 Prozent weniger als „mit dem alten Vertrag von 2018“. Im Gespräch mit dieser Zeitung beklagten Beleghebammen sogar Einbußen bis zu 45 Prozent. Für Hebamme Andrea Fritz aus Süddeutschland (Name von der Redaktion geändert) lohnt sich finanziell nur noch die Vor- und Nachsorge. Und in verzweifelten Hilferufen an den BHLV heißt es: „Wir arbeiten faktisch gratis, teilweise für 5 bis 7 Euro pro Geburt.“
Sehr viele Rechnungen wurden bis heute nicht gezahlt
Hinzu kommt der massive bürokratische Aufwand: Abrechnungen sind komplex und fehleranfällig; kleine Formfehler führten dazu, dass Rechnungen komplett neu eingereicht werden müssten, erklärten Hebammen gegenüber der „Tagespost“. Hofner zufolge sind sehr viele Rechnungen vom November bis heute nicht gezahlt worden. Zudem kann eine unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation laut Versicherungskammer „unmittelbar zu einer Umkehr der Beweislast und zu gravierenden haftungsrechtlichen Konsequenzen für die Hebamme führen“.
Die Dokumentation sei so aufwändig, erläutert die BHLV-Vorsitzende, dass „die Hebammen nach 12 Stunden Dienst oft noch ein bis zwei Stunden dafür arbeiten“ müssten. „Das ist entwürdigend und eine Schikane.“ Ein Beispiel: Für telefonische Beratungen wird seit November die Unterschrift der Schwangeren verlangt, sagt Hebamme Winkel im Gespräch. „Ich muss nach dem Telefonat zu der Frau fahren und mir mit deren Unterschrift bestätigen lassen, dass ich mit ihr gesprochen habe. Sonst kann ich die Beratung nicht abrechnen.“
Hebammen, die Bayerische Versicherungskammer und Lokalpolitiker fordern daher schnellstmögliche Anpassungen an den Vertrag. Selbstverwaltung hin oder her. Die Hebammen brauchen die Hilfe der Politik. Denn die Lage ist ernst. „Damit die Versicherten auch weiterhin beste geburtshilfliche Versorgung erhalten“, so Hofner, „sollte jetzt der GKV-SV einer guten Lösung zustimmen, um die Existenz der Beleghebammen für die Zukunft zu sichern. Bitte sofort.“
Die Autorin ist freie Journalistin und Mitglied in der Gemeinschaft Emmanuel. Sie ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern.
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