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Ein moralisches Dilemma

Wie Eltern, deren Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, Orientierung finden können, ohne zusätzlich zu verletzen.
Dunkler Gang
Foto: Imago/Zoonar | Aus dem Dunkel ans Licht: Eltern stehen,wenn ihr Kind sexuell missbraucht wurde, vor einem schwierigen Weg.

Wenn Eltern erfahren, dass ihr Kind sexuell missbraucht wurde, zerbricht nicht nur ihr Sicherheitsgefühl, sondern auch die Ordnung, mit der sie bislang erzogen haben. Besonders schwierig wird es, wenn sie bei diesem Kind zugleich Verhaltensweisen beobachten, die ihrem moralischen Empfinden widersprechen: häufige Masturbation, sexualisierte Sprache, Pornokonsum, Verwirrung der sexuellen Orientierung.

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Was gestern noch in Richtig und Falsch eingeteilt werden konnte, gerät ins Wanken. – Konfrontiert mit dieser Erfahrung, geraten Eltern nicht selten in einen Zustand der Hilflosigkeit: Sie wollen schützen, ordnen, heilen und merken zugleich, dass sie innerlich orientierungslos werden.

Eltern mit christlich-katholischem Hintergrund nehmen dieses Spannungsfeld oft noch schärfer wahr. Für sie stehen zwei Gewissheiten nebeneinander. Die erste ist eindeutig: Sexueller Missbrauch ist schweres Unrecht, eine gravierende Verletzung der Würde und Persönlichkeit des Kindes. Die zweite ist ebenso klar: Die katholische Sexualmoral ist nicht beliebig. Sie geht davon aus, dass Sexualität mehr ist als bloßes Mittel der Lustbefriedigung oder der Selbstregulation, dass sie in die personale Ganzheit des Menschen eingeordnet werden muss.

Wo diese beiden Gewissheiten aufeinandertreffen, entsteht ein Dilemma: Wie lässt sich das Verhalten eines Kindes oder Jugendlichen beurteilen, dessen sexuelle Entwicklung durch Missbrauch durchein-andergeraten ist, ohne die Moral zu relativieren oder das Kind zusätzlich zu belasten? Darf das Verständnis für das Kind die Moral hintanstellen, oder soll die Moral das Verhalten ordnen?
Diese Fragen rufen eine Klärung auf, die weder durch Psychologie allein noch durch moralische Appelle zu leisten ist. Sie verlangen nach Unterscheidung, und genau diese Unterscheidung ist tief in der katholischen Tradition verankert.

Entwicklungspsychologie und Traumaforschung zeigen deutlich: Sexuelle Grenzverletzungen können die Fähigkeit zur Selbstregulation, also zur Steuerung der Emotionen, nachhaltig stören. Folgen sind unter anderem Angst, depressive Verstimmung, Konzentrations- und Schlafprobleme, Scham und Schuldgefühle sowie Störungen des Essverhaltens und Suchtverhalten. Auch sexualisierte Verhaltensweisen können auftreten: nicht altersgemäßes sexuelles Wissen, auffallend häufige Masturbation, sexualisierte Sprache und besonders im Jugendalter riskante sexuelle Kontakte.

Zugleich gilt: Auch wenn solche Symptome bei Betroffenen häufig vorkommen, beweisen sie für sich genommen nicht eindeutig, dass Missbrauch stattgefunden hat. Doch wenn sie auftauchen, ist die erste Frage nicht „Wie bewerte ich das?“, sondern: „Was braucht mein Kind jetzt, um sicher zu sein und gesund zu werden?“
Denn nach Missbrauch befindet sich das Kind oft in einem Zustand tiefster Verunsicherung. Was früher Sicherheit gab, ist erschüttert: das Vertrauen in den eigenen Körper, der von starken Affekten heimgesucht wird; das Vertrauen in Beziehungen; das Vertrauen in die eigene Fähigkeit, Emotionen einzuordnen und Situationen realistisch einzuschätzen.

Unterscheidung ist notwendig

Eltern müssen wissen: All das erzeugt in Kindern und Jugendlichen häufig das Gefühl des Ausgesetztseins und der Isolation. Dies wird zementiert durch das Empfinden von Scham und Schuld – denn man hat sich nicht gewehrt, ist nicht weggelaufen oder hat sich vielleicht auf eine Beziehung eingelassen, die mit Beachtung gelockt hat. Betroffene versuchen dann oft, lange mit diesem Zustand allein klarzukommen, und entwickeln Notlösungen, um Übererregung, Angst oder Leere zu regulieren.

Sexualität kann dabei zwei gegensätzliche Funktionen haben: Kontrolle herstellen („Ich bestimme, was mit meinem Körper passiert“) oder schmerzhafte Gefühle betäuben („Kurz nichts spüren und fühlen müssen“).  Es ist verständlich, dass Eltern in dieser Lage retten wollen. Sie fürchten nicht nur um die psychische Gesundheit ihres Kindes, sondern auch um das Heil der Seele. Dennoch müssen sie unterscheiden: Zeigt ein Kind sexuell auffällige Verhaltensweisen, ist dies oft nicht primär Ausdruck freier Lustentscheidung, sondern ein Versuch, innere Spannungen zu dämpfen, Kontrolle zurückzugewinnen oder ein fragmentiertes Selbst- und Körpererleben zu stabilisieren.

Hier setzt die katholische Moraltheologie an. Thomas von Aquin bestimmt die moralische Qualität einer Handlung ausdrücklich über ihre Freiwilligkeit. „Actus humanus est, qui est voluntarius“: Eine Handlung ist nur dann im eigentlichen Sinn menschlich, wenn sie aus freiem Willen getätigt wird. Er betont zudem, dass Unwissenheit, Angst und affektive Überwältigung die Freiwilligkeit mindern. Moralische Verantwortung setzt aber Freiheit voraus.

Wo Freiheit verletzt oder eingeschränkt ist, kann schuldhaftes Wollen nicht einfach unterstellt werden. Diese Einsicht ist keine Randnotiz, sondern gehört zum Kern katholischer Moral. Sie schützt vor einem Rigorismus, der objektive Normen mechanisch auf subjektiv überforderte Personen anwendet. Denn nach Thomas hat der Wille eine vermittelnde Funktion: Er steht zwischen Vernunft und den begehrenden Kräften, den Leidenschaften.

Sind diese Leidenschaften – psychologisch gesprochen Affekte oder Emotionen – gestört, und ist die Fähigkeit ihrer geordneten Regulation erheblich beeinträchtigt, befindet sich der Mensch in einem Zustand innerer Deregulation. In einem solchen Zustand kann er zwar um das Gute wissen, es aber nicht vollbringen, weil die geordnete Verfügung über die Seelenkräfte gestört ist. Oder psychologisch ausgedrückt: Weil der Mensch nicht mehr hinreichend fähig ist, überwältigende Affekte zu ordnen, greift er in seiner Hilflosigkeit mitunter zu Lösungen, die der Moral widersprechen. 

Für Eltern bedeutet das eine anspruchsvolle, aber entlastende Perspektive. Sie sind nicht gerufen, moralische Richter über ihr verletztes Kind zu sein. Ihre Aufgabe ist es, Schutzraum zu bieten, Orientierung zu geben und Zeit zu ermöglichen. Moralische Bildung ist kein Akt der Disziplinierung, sondern gehört zum Prozess der Heilung. Gerade dort, wo innere Ordnung zerstört wurde, muss sie langsam wieder wachsen.

Das heißt nicht, dass die katholische Sexualmoral suspendiert wird. Es heißt vielmehr, dass sie in ihrer eigentlichen Zielrichtung ernst genommen wird. Sie zielt auf eine integrierte, freie, beziehungsfähige Person. Diese Freiheit kann nicht erzwungen werden. Sie entsteht dort, wo ein Mensch sich in Beziehungen gehalten weiß und wo er dadurch seine innere Ordnung Schritt für Schritt zurückgewinnen kann.

Eltern dürfen daher unterscheiden, ohne zu relativieren. Sie dürfen das Unrecht des Missbrauchs klar benennen und das moralische Verhalten des Kindes vor diesem Hintergrund bewerten. Sie dürfen ihrem Kind Zeit geben, ohne ihre Werte preiszugeben. Und sie dürfen darauf vertrauen, dass Wahrheit und Barmherzigkeit sich nicht ausschließen, sondern dort zusammenfinden, wo Moral nicht gegen den Menschen, sondern für seine Heilung angewendet wird.

Konkrete Schritte der Begleitung 

Damit diese Einsicht nicht nur tröstet, sondern trägt, braucht sie Übersetzung in den Alltag. Der erste Dienst der Eltern ist Schutz. Wo ein Täter noch Zugang hat oder wo Situationen erneute Gefährdung ermöglichen, müssen Erwachsene Verantwortung übernehmen und Grenzen setzen. Schutz meint auch Verlässlichkeit im Alltag, einen Rhythmus, der das Nervensystem beruhigt, und ein offenes Gesprächsklima, in dem das Kind nicht drängen muss, um gesehen zu werden.

Der zweite Dienst ist eine Sprache, die Scham entgiftet. Viele Betroffene fühlen sich mitschuldig, weil der Körper sexuell reagiert hat, was das Empfinden von Schuld begünstigt. Eltern dürfen wiederholen, dass Gewalt niemals Zustimmung ist und dass körperliche Reaktionen keine moralische Mitverantwortung begründen. Wer so spricht, relativiert keine Wahrheit, sondern öffnet den Raum, in dem Wahrheit heilend werden kann.

Der dritte Dienst ist Geduld in der Moral. Grenzen bleiben sinnvoll, aber sie müssen als Schutz und nicht als Strafe erlebt werden. Eltern können eine positive Vision von Sexualität als Sprache der Liebe und der Treue wachhalten, ohne das Kind an einem Ideal zu messen, dem es im Moment nicht entsprechen kann. Wenn Gespräche möglich sind, hilft eine Haltung, die mehr fragt als verurteilt: Was macht dir Angst, was beruhigt dich, was triggert dich, und was wäre ein nächster kleiner Schritt Richtung Freiheit?

Ziel ist die Wiedererlangung sexueller Selbstverantwortung. 
Ein wichtiger Punkt sollte nicht unerwähnt bleiben: Pastorale Hilfe kann die elterliche Begleitung stützen. Ein verständiger Seelsorger kann Gewissen entlasten, Schuldgefühle ordnen, Hoffnung stärken und Eltern helfen, nicht aus Überforderung hart zu werden.

Zugleich muss die Grenze klar bleiben: Familie und Pastoral können eine notwendige Traumatherapie nicht ersetzen. Wo Schlafstörungen, Angst, Flashbacks, Dissoziation, Selbstverletzung oder stark zwanghafte sexuelle Muster auftreten, braucht es fachliche Hilfe. Der Gang zu einer spezialisierten qualifizierten Fachperson ist kein Zeichen elterlichen Versagens, sondern ein Akt verantwortlicher Liebe. Therapie ersetzt die Familie nicht, sie entlastet und schafft einen geschützten Raum, in dem das Kind bearbeiten kann, was Eltern allein nicht leisten können.

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So kann am Ende gelten: Wahrheit wird nicht gegen den Verletzten gestellt, sondern an seiner Heilung bewährt. Und Barmherzigkeit ist nicht Nachlässigkeit, sondern schenkt Beziehung, Trost, Ermutigung, ordnet und trägt, bis ein junger Mensch wieder aus eigener Kraft das Gute wollen kann.


Der Autor ist Entwicklungspsychologe, Sexualberater und praktischer Theologe.

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