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Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Reformforderungen, Presseähnlichkeit, Höcke-Drohung? Das verbirgt sich hinter der Debatte über die Medienstaatsverträge der Bundesländer.
Wegweiser zum Funkhaus und rote Ampel Wegweiser zum Funkhaus und rote Ampel, 27.10.2024, Borkwalde, Brandenburg, Über ei
Foto: IMAGO/Sascha Steinach (www.imago-images.de) | Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form noch eine Zukunft? Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke will, wenn er Ministerpräsident werden würde, die bisher geltenden Medienstaatsverträge kündigen.

Der Medienstaatsvertrag regelt seit 2020 die gesamte digitale Medienwelt in Deutschland – von klassischem Radio und Fernsehen über Streaming-Dienste bis hin zu Social-Media-Plattformen. Da sich die Medienlandschaft ständig wandelt, wird er durch sogenannte Medienänderungsstaatsverträge fortlaufend aktualisiert. Der nun in Kraft getretene siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist die bislang umfassendste Reform und betrifft vor allem Struktur, Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist ein hochpolitischer Vorgang.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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