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Nach Transgender-Eheschließung: Erzbischof interveniert

In Argentinien ist eine kirchliche Trauung eines Transgender-Paares von Erzbischof José Adolfo Larregaín für ungültig erklärt worden. Der Zelebrant muss mit Disziplinarien rechnen.
LGBTQ Protest in Buenos Aires
Foto: IMAGO/Carolina Jaramillo (www.imago-images.de) | LGBTQ Protest in Buenos Aires. Jetzt wurde das Land Schauplatz einer katholischen Posse.

In Corrientes, Argentinien, hat die Eheschließung eines Transgender-Paares ein Eingreifen der Ortskirche ausgelöst. Wie die Online-Plattform „Crux“ nun berichtet, erklärte Erzbischof José Adolfo Larregaín die am 28. Januar in der Kirche Nuestra Señora de Pompeya geschlossene Ehe per Dekret für nichtig. Zur Begründung heißt es, wesentliche kanonische Voraussetzungen für die Gültigkeit des Ehesakraments seien nicht erfüllt worden; gegen den zelebrierenden Priester sollen formelle Disziplinarmaßnahmen geprüft werden.

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Solange Ayala, eine als Mann geborene Transfrau, und Isaías Díaz Núñez, ein als Frau geborener Transmann, schilderten, Pater Fernando Luis Gómez habe sie herzlich empfangen und über die erforderlichen Schritte informiert. Gómez habe erklärt, es gebe keine Einwände gegen ihre Ehefähigkeit, da sie „biologisch gesehen ein Mann und eine Frau“ seien und daher das Sakrament empfangen könnten. Ihnen sei erlaubt worden, ihre aktuellen Namen in den kirchlichen Dokumenten zu verwenden.

Nachdem Videos der Trauung in sozialen Medien kursierten, reagierten Erzdiözese und Pfarrei mit Stellungnahmen. Die Erzdiözese betonte, die Kirche lege als „Mutter und Lehrerin“ besonderen Wert auf die Feier der Sakramente. Als Sakrament erfordere die Ehe „die Erfüllung bestimmter wesentlicher Bedingungen für ihre Gültigkeit und Rechtmäßigkeit, wie es das Kirchenrecht und die lebendige Tradition der Kirche vorschreiben“. Die Nichtbeachtung dieser Bedingungen verfälsche den tiefen Sinn des Sakraments und könne Verwirrung in der Gemeinschaft der Gläubigen stiften.

Erzbischof Larregaín erklärte, die Ehe sei unter diesen Umständen „ipso facto“ nichtig, weil Anforderungen an „Materie und Form“ nicht erfüllt seien. Zugleich unterstrich er, die Aufnahme aller Menschen in die Kirche bedeute nicht, dass Sakramente gespendet würden, wenn die Voraussetzungen fehlen. In diesem Zusammenhang verwies er auch auf „Fiducia supplicans“ zu Segnungen und die Notwendigkeit, jede Verwechslung mit dem Eheschließungsritus zu vermeiden.

Nach Einschätzung des Anwalts Ricardo Lugo, eines Experten für Kirchenrecht, wurde der Antrag des Paares auf das Ehesakrament von der örtlichen Pfarrei angenommen, „weil sie unterschiedliche Geschlechter haben“. Gegenüber „Crux“ erklärte er: „Aus meiner Sicht sind die zivilrechtlichen und kirchlichen Anforderungen, die für beide Institutionen gelten, erfüllt.“

In einer eigenen Erklärung erinnerte die Pfarrei Nuestra Señora de Pompeya daran, dass die christliche Ehe „wesentliche kanonische Voraussetzungen für ihre Gültigkeit und Rechtmäßigkeit“ voraussetze, darunter die freie und voll wirksame Zustimmung heiratsfähiger Partner ohne kanonische Hindernisse. Zugleich betonte sie, dass „aus Respekt vor der Privatsphäre der betroffenen Personen keine Details bekannt gegeben und keine Spekulationen gefördert werden.“ (DT/jg)

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