Bei ihren holprigen Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP versuchte offenbar die stimmenstärkste Partei Österreichs, die FPÖ von Herbert Kickl, vermeintliche Kirchen-Privilegien abzuschaffen. Ein Vorhaben, das am ÖVP-Widerstand gescheitert sein dürfte, zumindest was die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags betrifft, der derzeit bis zu einer Höhe von 600 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden kann. Es war die ÖVP gewesen, die 2023 die Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von 400 auf 600 Euro durchgesetzt hatte.
Auch die teilweise Befreiung der Kirchen von der Grundsteuer soll der FPÖ ein Dorn im Auge gewesen sein, wie „Die Tagespost“ aus dem Umfeld der Verhandler erfuhr. Auch dieser Verhandlungsgegenstand dürfte aber bereits ad acta gelegt worden sein. Von der Grundsteuer befreit sind in Österreich jene Liegenschaften der Kirche, die dem Gottesdienst, der Seelsorge oder der Verwaltung dienen.
Kirchen-kritische Sozialdemokratie verteidigt Arbeit der Kirchen
Ausgerechnet von Seiten der traditionell kirchen-kritischen Sozialdemokratie kam eine Verteidigung der Arbeit der Kirchen. So sagte der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), die Religionsgemeinschaften spielten „eine große Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander“. Und weiter: „Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften ist sehr wichtig. Es wäre daher verantwortungslos, daran zu rütteln und ein inakzeptabler Angriff auf die Religionsgemeinschaften.“
Weiter in der Diskussion ist bei den Koalitionsverhandlungen von FPÖ und ÖVP dagegen eine mögliche Kürzung oder Begrenzung der Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige und mildtätige Vereine sowie eine Kürzung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (EZA). Die Geschäftsführerin von SOS-Kinderdorf und Vorsitzende des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, Annemarie Schlack, spricht von einem „Frontalangriff auf die Kirchen und Religionsgemeinschaften“ und von einem Versuch, „die unabhängige Finanzierungsbasis von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen zu schwächen“. DT/sba
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