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Euthanasie: Verfassungsgerichtshof verschiebt Entscheidung

Euthanasie-Debatte in Österreich: „Salzburger Bioethik-Dialoge“ setzen Akzente.
Erwartete Entscheidung des österreichischen Höchstgerichts zur Euthanasie
Foto: Daniel Rennen | Die seit Monaten mit Spannung erwartete Entscheidung des österreichischen Höchstgerichts zur Euthanasie wurde am Montag neuerlich vertagt.

Ob das strafrechtliche Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ und der „Tötung auf Verlangen“ in Österreich bestehen bleibt oder aufgehoben wird, entscheidet der Verfassungsgerichtshof in Wien voraussichtlich im Dezember. Die seit Monaten mit Spannung erwartete Entscheidung des Höchstgerichts wurde am Montag neuerlich vertagt.

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Brandaktuell waren darum die am Freitag und Samstag abgehaltenen „Salzburger Bioethik-Dialoge“ zum Thema „Modernes Sterben“, die sich mit den Aufgaben und Grenzen der Medizin am Lebensende befassten. Deutlicher als andere Spitzenpolitiker bekannte sich der Salzburger Landeshauptmann (Ministerpräsident), Wilfried Haslauer (ÖVP), zum bisherigen österreichischen Weg: Ja zu Patientenautonomie, Palliativmedizin und Hospizidee; Nein dagegen zu assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen.

Di Fabio sieht „tektonische Verschiebung“ im Menschenbild

Der langjährige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio zeigte in einem Referat, dass das Menschenbild der alles entscheidende Punkt ist: „Gibt es eine tektonische Verschiebung im Würde-Verständnis und im Menschenbild?“, fragte Di Fabio, um zu antworten: „Aus der Würde des Menschen kann kein Anspruch auf Abwesenheit von Leid gefolgert werden.“ Eine humane Gesellschaft wolle nicht den raschen und schmerzlosen Tod ihrer Mitglieder, sondern Linderung des Leids.

Unter den Vortragenden und Diskutanten der vom „Salzburger Ärzteforum für das Leben“ konzipierten Fachtagung waren Ärzte, Juristen, Ethiker, Psychiater, Politiker, Journalisten und auch der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Salzburgs Erzbischof Franz Lackner. Er erinnerte daran, dass Anfang und Ende des Lebens den Menschen „auf eine andere Wirklichkeit“ verweisen und vor eine „letzte Ohnmacht“ stellen. DT/sba

Lesen Sie einen ausführlichen Bericht über die „Salzburger Bioethik-Dialoge“ am Donnerstag in der „Tagespost“.

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Vorabmeldung Bundesverfassungsgericht Palliativmedizin Sterbehilfe Tötung auf Verlangen Udo Di Fabio Österreichische Volkspartei

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