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Fällt das Euthanasie-Verbot in Österreich?

Der Verfassungsgerichtshof in Wien befindet in diesen Wochen über Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlangen.
Sterbehilfe: Wiener Verfassungsgerichtshof mit  Urteil in den nächsten Wochen zu rechnen
Foto: Jens Kalaene (dpa-Zentralbild) | Österreichs Bischöfe hatten bereits im Vorjahr gemahnt, "die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Lebensendes beizubehalten".

Vier Klagen gegen die „Tötung auf Verlangen“(§ 77 StGB) und die „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78 StGB) verhandelt derzeit Österreichs Verfassungsgerichtshof. Mit einem Urteil ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

Der Wiener Anwalt der vom Schweizer Sterbehilfeverein „Dignitas“ unterstützten Kläger, Wolfram Proksch, kritisierte bei einer öffentlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs am Donnerstag Österreichs Bischöfe, die wiederholt vor der Lockerung bestehender Verbote warnten. Die Vertreter der Kirche dürften nur für ihre Gläubigen sprechen, nicht für die ganze Gesellschaft, so Proksch. Er sieht die Wurzel des Unrechts in der katholischen Morallehre, die den Suizid zur verwerflichen Handlung erkläre und so unheilbar kranke Menschen zu langem Leiden verdamme.

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Ein Hilfeschrei, den man nicht überhören darf 

Österreichs Bischöfe hatten bereits im Vorjahr gemahnt, „die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Lebensendes beizubehalten“. Der Suizidwunsch sei „ein Hilfeschrei, den man nicht überhören darf“, doch dürfe nicht Tötung die Antwort darauf sein, sondern Hilfe, Beratung und Beistand. Nun warnen viele Ethiker: Schwache und vulnerable Personen könnten sich rasch als Last für andere empfinden, während gleichzeitig der gesellschaftliche Druck auf eine billigere und scheinbar sozialverträglichere Lösung wächst.

Eine These von Anwalt Proksch räumte der Vertreter des Bundeskanzleramtes bei der Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs ab: Proksch hatte mit Verweis auf die Schweiz behauptet, eine Legalisierung des assistierten Suizids würde die Zahl der Selbstmorde in Österreich senken. Tatsächlich hat die Schweiz bei vergleichbarer Einwohnerzahl nur dann weniger Suizide als Österreich, wenn man die mehr als tausend Fälle von assistiertem Suizid nicht mitrechnet. In der Schweiz gebe es „unterm Strich eine Verdoppelung“ der Suizidrate durch die Sterbehilfe, so der Leiter des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, Albert Posch.

Rechtslage ermöglicht selbstbestimmtes Sterben

Die Rechtslage ermögliche schon jetzt ein selbstbestimmtes Sterben, argumentiert die Bundesregierung. So ist es möglich, Behandlungen mit Antibiotika abzulehnen. „Praktisch alle Patienten mit fortgeschrittenen Erkrankungen neigen zu Infektionen. Sie können diese Möglichkeit nutzen, selbstbestimmt mit unserer Betreuung würdevoll das Leben zu verlassen“, sagte Herbert Watzke, der Leiter der palliativmedizinischen Abteilung an der Medizinischen Universität Wien.  DT/sba

Lesen Sie einen ausführlichen Bericht zur Euthanasie-Debatte in Österreich in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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