Wer den Suizid ablehnt, dem wird heute nahezu reflexartig unterstellt, er müsse irgendwie „religiös“ sein. Und „religiös“ zu sein – so wird dann weiter unterstellt – sei praktisch dasselbe wie „unvernünftig“ oder „unaufgeklärt“ zu sein. Folglich müsse, wer „vernünftig“ und „aufgeklärt“ sei, die Selbsttötung entweder moralisch gutheißen oder zumindest tolerieren. Übersehen wird dabei nicht selten, dass mit derartigen Zuschreibungen noch kein einziges Argument ins Feld geführt wurde, das begründet, warum es „aufgeklärt“ oder „vernünftig“ sein soll, sich selbst zu töten. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig ...
Der Arzt – Dein Freund und Totschläger
Selbsttötung als Ausdruck der Selbstbestimmung? Der bizarre Fall eines ärztlich assistierten Suizids zeigt, wohin eine solche Überzeugung unsere Gesellschaft führt.
