Die Debatte über die bereits zweimal gescheiterte rechtliche Regelung der Beihilfe zum Suizid wird immer bizarrer. Das liegt auch, wenn auch keineswegs nur, an dem unerträglichen Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, mit dem die tollkühnen Karlsruher Richter kurzerhand ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ erfanden. Zum anderen liegt es aber an der fortgesetzten Weigerung weiter Teile in Politik, Medien und Gesellschaft, unbestreitbare Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Zu ihnen gehört die aus unzähligen Studien gewonnene Erkenntnis, dass die überwiegende Mehrzahl der Suizide mit psychischen Erkrankungen einhergeht, welche die Möglichkeit des Suizidenten, sich selbst zu bestimmen, ...
Ein Drama namens Suizid
Statt Palliativmedizin und Suizidhilfe immer weiter miteinander zu verzahnen, sollte die Expertise der Medizinethiker in ambitioniertere Projekte fließen.
