Der katholische „Familienbischof“ Heiner Koch aus Berlin begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Verantwortungsgemeinschaften. Wie die katholische Nachrichtenagentur (KNA) am Freitag mitteilte, bedeuten diese keine Einführung einer „Ehe light“, wie - nicht nur - er zunächst selbst befürchtet hätte. Jetzt allerdings müsse er sagen, „dass die vorliegenden Eckpunkte dies nicht bestätigt haben“, sagte der Erzbischof, der in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) die Familien-Kommission leitet.
Vielmehr könne dieses Gesetz „ein Fortschritt sein“. Denn füreinander Verantwortung zu übernehmen, sei grundsätzlich etwas sehr Positives. „Und dass es dafür einen rechtlichen Schutz geben soll, das halte ich für unterstützenswert“, führte er aus. Dies könnte auch für einen Priester und seine Haushälterin ein Modell sein, gerade mit Blick aufs Alter. Es müsse aber natürlich den besonderen Charakter der Beziehung zwischen beiden beachten.
Verantwortungsgemeinschaft im Pfarrhaus
Es gebe dennoch einen Kritikpunkt: die Auflösung einer Verantwortungsgemeinschaft. Ob der Hilfsbedürftige dann auch ausreichend geschützt und abgesichert sei und wer die Konsequenzen trage, fragte Koch. Auch der Bereich Pfleger und Pflegebedürftige sei „derzeit unbefriedigend geregelt“, weshalb er die Erwägungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), auch Regelungen zur Pflege einzubeziehen, befürworte.
Neues Lebensmodell soll 2025 eingeführt werden
Mit der Verantwortungsgemeinschaft soll eine Möglichkeit geschaffen werden, sich auch außerhalb von Ehe und Verwandtschaftsbeziehungen rechtlich verbindlich umeinander zu kümmern. Bundesjustizminister Buschmann, der bisher nur die Eckpunkte vorgelegt hat, will das neue Modell aber bis 2025 einführen.
Im Blick hat der Minister etwa Senioren-WGs für alleinstehende ältere Menschen und Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen. Maximal sechs volljährige Menschen sollen sich zu einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenschließen können.
Der Unterschied zur Ehe
Geplant ist ein Stufenmodell, das individuell angepasst werden kann. Geregelt werden können etwa die rechtliche Betreuung, Organspende, Auskunftsrecht in medizinischen Notfällen und die gemeinsame Haushaltsführung. Im Gegensatz zur Ehe soll die Verantwortungsgemeinschaft keine Auswirkungen auf das Sorge-, Namens- und Erbrecht haben und nicht mit Steuererleichterungen einhergehen.
Dennoch gab unter anderem der „Familienbund der Katholiken“ zu bedenken, dass vieles von dem, was geplant sei, auch ohne neues Modell geregelt werden könne. Die Abgrenzung zur „Ehe" scheine noch unzureichend geregelt. Mehr noch: Der rechtspolitische Sprecher der der Union, Günter Krings, fragte: „Was, wenn der Staat am Ende auch Verbindungen anerkennt, die unsere Rechtsordnung bisher mit Recht strikt ablehnt? Das könnte zum Beispiel die Vielehe sein.“ DT/dsc
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