Polygamie ist in Europa weitgehend verboten und gesellschaftlich selten akzeptiert. In fast allen europäischen Ländern untersagen die Zivilgesetze eine Eheschließung mit mehr als einem Partner gleichzeitig. Das ist etwa in Deutschland als Doppelehe nach § 1306 BGB und § 172 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Das UN-Menschenrechtskomitee argumentiert, dass Polygamie die Würde von Frauen verletzt und mit den Prinzipien der Gleichberechtigung unvereinbar ist. In derartigen Beziehungen, bei denen in aller Regel ein Mann mehrere Frauen hat, nicht aber eine Frau mehrere Männer, wird ein Verstoß gegen die Menschenwürde und die Menschenrechte von Frauen gesehen.
Polygamie auf dem Vormarsch?
Interpretation und Anwendung der Menschenrechte in der Rechtsprechung entfernen sich immer weiter von ihren Ursprüngen im christlichen Menschenbild. Das ist gefährlich für Ehe und Familie.
