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Der Sonderweg des John Roberts

Der Vorsitzende des Obersten Gerichts wollte „Roe vs. Wade“ nicht kippen. Ein „Recht“ auf Abtreibung hält er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für vertretbar. Wie argumentiert Roberts?
John Roberts, Vorsitzender des Obersten Gerichts
Foto: Julia Nikhinson - Pool via CNP via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | John Roberts, Vorsitzender des Obersten Gerichts, schlägt einen Mittelweg vor, der das strikte Abtreibungsgesetz des Staates Mississippi aufrechterhalten hätte, jedoch ohne „Roe vs. Wade“ zu kippen

John G. Roberts jr., der von George W. Bush ernannte Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs der USA, ist bekannt dafür, in seinem Abstimmungsverhalten nicht immer mit seinen konservativen Kollegen auf der Richterbank übereinzustimmen. So verhielt es sich auch am vergangenen Freitag, als der „Supreme Court“ sein lange erwartetes Urteil im Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization“ veröffentlichte und damit auch „Roe vs. Wade“ aufhob. 

Dass das umstrittene Grundsatzurteil aus dem Jahr 1973 nun gekippt wurde, ist die Nachricht, die international für Schlagzeilen sorgt. Der Fall „Dobbs“, der dieser Entscheidung zugrunde liegt, befasste sich jedoch gar nicht explizit damit, sondern behandelte folgende Frage: Sind alle Verbote von Abtreibungen vor der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs verfassungswidrig? Der Aufhänger dafür war ein Gesetz des Bundesstaates Mississippi, das Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche mit Ausnahme weniger Fälle verbieten würde.

Roberts plädiert für Mittelweg

Roberts pflichtet den fünf konservativen Amtskollegen in ihrer Beurteilung des Falles zwar bei – das Urteil im Fall „Dobbs“ erging somit mit sechs zu drei Stimmen. Nur die drei progressiven Obersten Richter argumentieren dagegen. Was die Frage angeht, „Roe vs. Wade“ zu kippen, verfolgt der Vorsitzende des Gerichts jedoch einen anderen, „verhalteneren“ Ansatz, wie er selbst in einer eigenen Urteilsbegründung schreibt.

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Darin plädiert der 67-jährige Jurist für das Prinzip des „judicial restraint“, also für juristische Zurückhaltung: Er schlägt einen Mittelweg vor, der das strikte Abtreibungsgesetz des Staates Mississippi aufrechterhalten hätte, jedoch ohne „Roe vs. Wade“ zu kippen. Er stimmt mit den fünf konservativen Kollegen überein, dass die zuerst im Fall „Roe vs. Wade“ etablierte und 1992 im Fall „Planned Parenthood vs. Casey“ bestärkte Rechtsprechung, die Abtreibungen bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubte, verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Diese habe „nie wirklich Sinn ergeben“, schreibt Roberts. Gleichzeitig hält er ein grundsätzliches „Recht“ einer Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden, für verfassungskonform. Jenes „Recht“, betont er, „sollte so weit gehen, dass sich ihr eine vernünftige Möglichkeit bietet, diese Entscheidung zu treffen“. Es müsse jedoch „sicher nicht bis zum Punkt der Lebensfähigkeit bestehen“. 

Dobbs entscheiden, ohne "Roe vs. Wade" zu kippen

Eine Frist von 15 Wochen, wie sie das Gesetz von Mississippi vorsah, hält der Vorsitzende des Obersten Gerichts für ausreichend, um eine informierte und überlegte Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung zu treffen. Die von einigen Bundesstaaten erlassenen „Herzschlaggesetze“ beispielsweise, die Abtreibungen verbieten, sobald ein Herzschlag des ungeborenen Kindes festzustellen ist – etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche – wären unter dieser Argumentation nicht aufrechtzuerhalten.

Roberts nennt in seiner Urteilsschrift die Mehrheitsmeinung seiner fünf konservativen Richterkollegen „wohlüberlegt und gründlich“. Dies könne jedoch nicht ausgleichen, „dass das dramatische und folgenschwere Urteil unnötig ist, um den uns vorliegenden Fall zu entscheiden“. Seiner Ansicht nach hätte es einen „klaren Weg“ gegeben, den Fall „Dobbs“ „korrekt“ zu entscheiden, ohne „Roe vs. Wade“ völlig zu kippen. Der Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Fötus als Grenze für straffreie Abtreibungen hätte abgeschafft werden müssen, wofür sich die Mehrheit auch ausspricht. Ob jegliches „Recht“ auf Abtreibung verworfen werden sollte, hätte man aber zu einem anderen Zeitpunkt entscheiden müssen, so Roberts.  

Alito weist Roberts' Begründung zurück

Samuel Alito, Verfasser der Mehrheitsmeinung des Gerichtshofs, weist Roberts‘ Argumentation in seiner Begründung zurück. Würde man sich in der Frage, ob Abtreibung erlaubt seien oder nicht, an einem anderen Zeitpunkt als der Lebensfähigkeit des Fötus orientieren, würde man nur ein weiteres Mal „aus dem Nichts“ eine willkürliche Marke festlegen, die sich nicht aus der Verfassung begründen lasse. Roberts’ Argumentation „unternimmt nicht den Versuch aufzuzeigen, dass diese Regelung eine korrekte Interpretation der Verfassung darstellt“, schreibt Alito.

Zudem würde das Bestreben des Vorsitzenden des „Supreme Court“, einen Mittelweg einzuschlagen, nur den Tag hinausschieben, „an dem wir gezwungen sind, uns mit der Frage zu befassen, die wir jetzt beantworten“. Das von „Roe“ und „Casey“ verursachte Chaos würde weiter bestehen, so Alito. „Es ist viel besser für das Gericht und das Land, sich dem eigentlichen Streitpunkt ohne weitere Verzögerung zu stellen.“   

Lesen Sie weiterführende Hintergründe zum neuen amerikanischen Abtreibungsurteil in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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Maximilian Lutz John Roberts Lebensschutz Roe v. Wade Samuel Alito Schwangerschaftsabbruch

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