Das Europäische Parlament hat Putins Reich am Mittwoch als „dem Terrorismus Vorschub leistender Staat“ eingestuft und sah sich wenige Stunden später mit einer massiven Hacker-Attacke konfrontiert. Nach Angaben der christdemokratischen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat sich eine kremlnahe Hackergruppe zu dem Cyberangriff auf die Internetseite des Europäischen Parlaments bekannt. Zeitweise war die Seite aufgrund der Attacke nur eingeschränkt nutzbar.
Vorwürfe an Russland
Unmittelbar zuvor hatte das Europäische Parlament seine „rückhaltlose Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine“ bekräftigt und den „rechtwidrigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“ verurteilt. Russland müsse seine Angriffe, insbesondere auf Wohngebiete und zivile Infrastruktur, sowie die Deportation ukrainischer Zivilisten und die Zwangsadoptionen von Kindern einstellen.
Das in Straßburg tagende Europaparlament wirft Russland Kriegsverbrechen, Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung und schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts vor. Russland leiste dem Terrorismus Vorschub und setze terroristische Mittel ein. Das Parlament fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten sowie Partnerländer auf, die Russische Föderation als dem Terrorismus Vorschub leistenden Staat einzustufen und eine „vollumfängliche internationale Isolation“ voranzutreiben. Staatsnahe russische Einrichtungen, die russische Staatspropaganda unterstützen, sollten geschlossen und verboten werden.
Embargo erweitern
Auf eine Terrorliste der EU sollen nach Ansicht der Europaabgeordneten die paramilitärische Wagner-Gruppe und die von Tschetschenen-Führer Ramsan Kadyrow geführte Einheit gesetzt werden. Russland und Belarus müssten auf die EU-Liste der Staaten „mit hohem Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gesetzt werden“, heißt es in der Entschließung des Europäischen Parlaments von Mittwoch. Der Text fordert weiter „ein sofortiges und vollständiges Embargo auf Einfuhren von fossilen Brennstoffen und Uran aus Russland“ sowie die „vollständige Aufgabe der Erdgasfernleitungen Nord Stream 1 und 2“. DT/sba
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