In Polen und in Ungarn spielt der Lebensschutz eine zentrale Rolle. Obwohl die Abtreibungsgesetzgebung in der Hand der einzelnen EU-Staaten liegt, fordert das Europaparlament Polen auf, keine weiteren Einschränkungen der Abtreibung vorzunehmen.
Die Mehrheit im Europäischen Parlament folgt der Argumentation, dass das straffreie Töten ungeborener Kinder ein Menschenrecht ist. Daher müsse das Parlament entgegen der Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten handeln.
Selbstbestimmung als Argument
„Die polnische Regierung hat die letzten Monate alles darangesetzt, den polnischen Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung und ihre Entscheidungsmacht de facto gänzlich zu nehmen. Aber Frauen müssen selbst entscheiden können, wann sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Diese Fehlentscheidung des sogenannten Verfassungsgerichts in Polen ist ein Angriff auf Frauenrechte in ganz Europa“, so die österreichische Sozialistin Evelyn Regner (SPÖ) in Brüssel.
Abtreibung als „ grundlegende ärztliche Leistung“
Kritik übt eine Mehrheit der Europaabgeordneten auch an der Gewissensfreiheit, die es Ärzten und medizinischem Personal ermöglicht, an Abtreibungen nicht mitzuwirken oder Verhütungsmittel nicht zu verschreiben. Tausende polnischer Frauen müssten deshalb ins Ausland reisen, „um eine grundlegende ärztliche Leistung wie Abtreibung in Anspruch nehmen zu können.“ DT/vwe
Welche juristische Grenzüberschreitung die EU-Kommission als nächstes vornehmen soll, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe der Tagespost.