Herr Professor Augsberg, die Debatte um die umstrittene SPD-Kandidatin für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hält seit Wochen an. Im Zentrum der Kritik steht der Vorwurf, Frau Brosius-Gersdorf spreche dem ungeborenen Leben die „Menschenwürdegarantie“ ab. Wie sehen Sie das? Das ist ein komplexes, auf kurzem Raum kaum zu erläuterndes Thema. Deshalb gibt es wohl auch diese problematischen Pauschalisierungen, bis hin zu Diffamierungen einer renommierten Kollegin. Sie argumentiert nicht für eine völlige Schutzlosigkeit des ungeborenen Lebens, sondern nimmt einen „gestuften“, bis zur Geburt anwachsenden Lebensschutz an. Zudem sollen Lebensschutz und Menschenwürde entkoppelt, also ...
Menschenwürde ist „das bewusst Bedingungslose“
Das Grundgesetz kennt keine zwei unterschiedlichen Menschentypen – einmal mit und einmal ohne Würde, meint der Gießener Staats- und Verfassungsrechtler Steffen Augsberg.
