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Bundesverband Lebensrecht: Stärker über Suizidprävention informieren

Die Einschätzungen dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürften, gingen weit auseinander, beklagt der Bundesverband Lebensrecht (BVL). Anlässlich der „Woche für das Leben“ informiert der BVL im Rahmen mehrerer Fachtagungen.
Assistierter Suizid und vorgeburtliche Bluttests
Foto: Etienne Ansotte (BELGA) | Der Bundesverband lud daher im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten ein, unter anderem, um über assistierten Suizid aufzuklären.

Anlässlich der aktuell stattfindenden „Woche für das Leben“ erinnert der Bundesverband Lebensrecht (BVL) daran, dass bei den Themen assistierter Suizid oder krankenkassenfinanzierte Bluttests zur vorgeburtlichen Diagnose von Behinderungen noch immer eine mangelnde Kenntnis wissenschaftlicher Fakten herrsche. Die Einschätzungen dessen, was Menschen im Bereich Lebensanfang und Lebensende tun dürften, gingen weit auseinander. Dies schreibt der BVL in einer Mitteilung auf seiner Homepage.

Vernunftgeleitete Freiheit setzt sich selbst Grenzen

Der Bundesverband lud daher im Rahmen der Woche für das Leben zu Fachtagungen mit namhaften Referenten ein. Bei der diesjährigen Veranstaltung im Anschluss an den offiziellen Eröffnungsgottesdienst legte beispielsweise Thomas Sören Hoffman von der Fernuniversität Hagen dar, warum menschliches Leben aus seiner Logik heraus immer und untrennbar mit Menschenwürde verbunden sei.

„Selbstbestimmung im Sinne wahrhafter Autonomie heißt zuallererst, den eigenen Handlungsradius so zu bestimmen, dass Freiheit möglich ist – vernunftgeleitete Freiheit setzt sich Grenzen selbst, weil sich nur innerhalb solcher Grenzen Freiheit erhalten lässt“, so Hoffmann. Dieses Verständnis von Selbstbestimmung, die ihre Grundlagen bei Kant habe, finde immer weniger Anklang. Stattdessen gelte: „Ich will das, daher ist es so.“ Dieser Selbstbestimmungsgedanke sei eher eine Entscheidung aus Willkür, und kaum reflektiert, begründet oder an bestimmten Normen orientiert.

Wie Mutter und Kind mit medizinischer Unterstützung geholfen werden kann

Wie Mutter und Kind mit medizinischer Unterstützung und Begleitung geholfen werden könne, schilderte anschließend Angela Köninger, Leitende Oberärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe am Universitätsklinikum Essen. Die Situation, dass aufgrund einer gesundheitlichen Gefahr für die Mutter eine Schwangerschaft beendet werden muss, gibt es heute eigentlich nicht mehr“, stellte Köninger klar. „Und auch für das Kind bietet die pränatale Diagnostik viele Möglichkeiten, rechtzeitig einzugreifen, um das Leben des Kindes zu retten.“ Als Beispiele nannte sie Toxoplasmose, unterschiedliche Rhesusfaktoren bei Mutter und Kind oder verschiedene Herzfehler.

Den Abschluss bildete Armin Schmidtke, ehemaliger Vorsitzender des Nationalen Suizidpräventionsprogramms. Er verdeutlichte, dass die meisten Menschen froh seien, vor einem Suizid bewahrt zu werden. Zudem sei ein Sterbewunsch in der Regel nicht wirklich der Wunsch zu sterben, sondern der Wunsch, so nicht weiterleben zu wollen, meinte der Seniorprofessor der Psychiatrischen Klinik der Universität Würzburg. 

DT/mlu

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Maximilian Lutz Immanuel Kant Julius-Maximilians-Universität Würzburg Lebensrechtsbewegung

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