Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag die Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre beschlossen. Ausgenommen sind Härtefälle. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, neben der „Steuerung“ wieder das Ziel der „Begrenzung“ in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, das von der letzten Regierung gestrichen worden war. Bereits von 2016 bis 2018 war die seit 2011 bestehende Möglichkeit zum Familiennachzug nicht asylberechtigter – eben subsidiär – Schutzberechtigter ausgesetzt gewesen, seither war der Nachzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt gewesen. Die Aussetzung war Teil des Koalitionsvertrags von Union und SPD gewesen und ist Ausdruck der verschärften Asylpolitik der Koalition.
Bei den beiden großen Kirchen hatte das Vorhaben seit langem für Kritik gesorgt. Der Hamburger Erzbischof und Flüchtlingsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stefan Heße, hatte unter Verweis auf den besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz im Mai betont, er sehe die Aussetzung sehr kritisch. Dass etwa Bürgerkriegsflüchtlinge so längere Zeit getrennt von ihren engsten Familienangehörigen leben müssten, sei ethisch überaus fragwürdig und wirke sich negativ auf die Integration aus, so Heße damals gegenüber der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“.
Evangelischer Flüchtlingsbischof: „Gebot der Nächstenliebe“
Der evangelische Flüchtlingsbischof Christian Stäblein meldete sich am heutigen Freitag zu Wort. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ sagte Stäblein, es sei „ein Gebot der Nächstenliebe, dass alle Menschen, gerade auch Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte, nicht über Jahre hinweg von ihren engsten Angehörigen getrennt bleiben“. Eine Gesellschaft, die „menschlich bleiben“ wolle und sich an christliche Werte erinnere, brauche „großzügige Regelungen beim Familiennachzug“.
Die Linke hatte zum Unmut der SPD eine namentliche Abstimmung über die bei den Sozialdemokraten nicht unumstrittene Aussetzung durchgesetzt. Bei einer Probeabstimmung während einer SPD-Fraktionssitzung hatte es nach Informationen des „Tagesspiegels“ sieben Gegenstimmen gegeben. Nun haben 444 Abgeordnete mit Ja gestimmt, also Abgeordnete von Union, SPD und AfD. Die genauen namentlichen Abstimmungsergebnisse sind noch nicht bekannt. (DT/jra)
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