Schon bald darf in Österreich beim Suizid geholfen werden. Wer nicht glaubt, dass damit ein Dammbruch eingeleitet wurde, sehe sich die Euthanasie-Entwicklung in den Niederlanden, in Belgien und Luxemburg an. Nun ist auch in Österreich das absolute Tötungsverbot ins Wanken geraten. Der neue Damm, den die Regierung mit der Einführung einer „Sterbeverfügung“ jetzt errichtet, zeigt bei näherer Betrachtung erhebliche Haarrisse.
Bedingungen regeln
In Österreich trägt für diese Entwicklung weder die Regierung noch das Parlament die Verantwortung, sondern der Verfassungsgerichtshof: Er kippte in einem weithin unterschätzten Urteil im Dezember 2020 das bisher geltende Verbot einer „Hilfeleistung zum Selbstmord“ (§ 78 Strafgesetzbuch). Die Regierung wurde damit gezwungen, zu regeln, was sie nie regeln wollte: die Bedingungen, unter denen jemand beim Suizid straffrei (nach)helfen darf.
Schaden gering halten
Der ÖVP muss man zugute halten, dass sie von Anfang an für eine möglichst restriktive Lösung kämpfte. Ihr ging und geht es darum, den Schaden möglichst gering zu halten und das Schlimmste zu verhindern. Eine undankbare und unbedankte Rolle.
Den Grünen muss man vorwerfen, dass sie am Ende nicht einmal bereit waren, die „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 Strafgesetzbuch) mit einem Verfassungsgesetz abzusichern. Schon sehr bald wird genau an dieser Stelle der nächste juristische Vorstoß der Euthanasie-Fans und der entsprechenden Lobby erfolgen.
Lesen Sie eine ausführliche Analyse zur Legalisierung des assistierten Suizids in Österreich am Donnerstag in Ihrer „Tagespost“.