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Lebensrechtler begrüßen Urteil gegen Aktivist Annen

Der Anti-Abtreibungsaktivist Klaus Günter Annen darf vorgeburtliche Kindstötungen nicht mit dem Holocaust gleichsetzen, so das Hamburger Landgericht – nach Ansicht der ALfA-Bundesvorsitzenden Kaminski ein Urteil mit Augenmaß.
ALfA zu Urteil gegen Annen
Foto: Christian Spicker via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib stelle anders als die Vernichtung der Juden im Deutschen Reich kein Staatsziel des wiedervereinigten Deutschlands dar, so Kaminski.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) begrüßt das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Anti-Abtreibungsaktivisten Klaus Günter Annen. Der Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden dürfe nicht instrumentalisiert werden, um auf das Unrecht massenhaft vorgeburtlicher Kindstötungen aufmerksam zu machen, so die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski in einer Stellungnahme.

Tötung ungeborener Kinder kein Staatsziel

Annen, der sich keiner der im Bundesverband Lebensrecht (BVL) zusammengeschlossenen Lebensrechtsorganisationen angeschlossen hat, zeigt auf seiner mit dem Wort „Babycaust“ betitelten Internetseite Bilder von zerstückelten und zerrissenen Leichen abgetriebener Kinder. Abtreibungen vergleicht er mit dem Völkermord der Nazis an den Juden. Das Landgericht Hamburg untersagte Annen in seinem Urteil nun solche Äußerungen und Gleichsetzungen.

Kaminski betont zwar, dass der deutsche Rechtsstaat seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder derzeit „nur höchst unzureichend“ nachkomme. Die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib stelle anders als die Vernichtung der Juden im Deutschen Reich jedoch kein Staatsziel des wiedervereinigten Deutschlands dar, „zu dessen Erreichung es – anders als das Hitler-Regime – sämtliche ihm zur Verfügung stehende Mittel einsetzte“.

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Abtreibungen weiterhin rechtswidrige Taten

Mit der Pflichtberatung würden ungewollt Schwangeren vielmehr staatliche Hilfen für ein Leben auch mit einem unerwarteten oder zunächst unerwünschten Kind angeboten. Die Beratungen seien nach Ansicht der AlfA jedoch verbesserungswürdig und gehörten daher auf den Prüfstand. „Dass Ärzte von dem allgemeinen Tötungsverbot ausgenommen werden, wenn die Schwangere die Beratung nachweist, braucht niemand gutzuheißen, ändert aber nichts daran, dass Abtreibungen in Deutschland weiterhin rechtswidrige Taten darstellen“, kommentiert Kaminski.

Erfreut zeigt sich die Lebensrechtlerin auch über die Feststellung des Hamburger Landgerichts, dass die Abtreibungsärztin Kristina Hänel weiterhin solche Äußerungen hinnehmen muss, dass Abtreibungen beispielsweise ein „abscheuliches Verbrechen“ seien und „Blut“ an ihren Händen klebe. Aus Sicht der ALfA habe das Gericht daher Augenmaß bewiesen.  DT/mlu

Lesen Sie ausführliche Hintergründe zum Urteil gegen den Anti-Abtreibungsaktivisten Klaus Günter Annen in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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