Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. In Wirklichkeit geht es aber gar nicht um die ersatzlose Streichung des § 219a.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Vor dem Gang nach Karlsruhe erhält die Abtreiberin Unterstützung vom „Institut für Weltanschauungsrecht“.
Im Fall der wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilten Ärztin Kristina Hänel weist das Landgericht Gießen die Berufung zurück, mindert jedoch das Strafmaß.
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