Vergangene Woche gab das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bekannt, die Revision verworfen zu haben, die die Gießener Allgemeinärztin Kristian Hänel gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen angestrengt hatte. Das hatte die 64-Jährige im Dezember 2019 wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro (25 Tagessätze zu 100 Euro) verurteilt.
Die nächsten Schritte der Kristina Hänel
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Vor dem Gang nach Karlsruhe erhält die Abtreiberin Unterstützung vom „Institut für Weltanschauungsrecht“.
