Der Weinheimer Anti-Abtreibungsaktivist Klaus Günter Annen darf vorgeburtliche Kindstötungen, die von der Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel vorgenommen werden, nicht länger mit dem Holocaust vergleichen. Das entschied am Montag das Landgericht Hamburg. Auf der von ihm betriebenen Internetseite www.babycaust.de hatte Annen Abtreibungen als eine Steigerungsform der NS-Verbrechen bezeichnet und Hänel mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern verglichen. Außerdem wurde die Allgemeinmedizinerin, die bundesweite Bekanntheit erlangte, nachdem sie 2017 vom Amtsgerichts Gießen wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, auf der von Annen betriebenen Internetseite ...
Weinheim/Hamburg
Warum das Urteil gegen Aktkivist Annen positiv für den Lebensschutz ist
Das Hamburger Landgericht urteilt, dass die Abtreibungsärztin Hänel Schmähkritik nicht hinnehmen muss.