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Landgericht Gießen vewirft Berufung Hänels

Im Fall der wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilten Ärztin Kristina Hänel weist das Landgericht Gießen die Berufung zurück, mindert jedoch das Strafmaß.
Revision im Fall Hänel verworfen
Foto: Boris Roessler (dpa) | Kristina Hänel auf der Anklagebank im Verhandlungssaal des Landgerichts Gießen. Das Amtsgericht hatte die Abtreibungärztin im November 2017 noch zu 40 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt.

Das Landgericht Gießen hat am Donnerstag die Berufung der Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel verworfen. Die Vorsitzende Richterin änderte jedoch das Strafmaß ab in eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 100 Euro. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 noch zu 40 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt. Das Gericht sah einen Verstoß gegen den reformierten §219a, da Hänel auf ihrer Internetseite Abtreibungen als Leistung angeboten hatte.

Staatsanwaltschaft forderte 25 Tagessätze à 150 Euro

Mit dem Urteil blieb das Gericht zudem unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Diese hatte eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 150 Euro gefordert. Die Vorsitzende Richterin des Gießener Landgerichts äußerte darüber hinaus ihre Zweifel an der Verfassungskonformität des reformierten Strafrechtsparagrafen. Dieser sei jedoch die derzeitige Gesetzesnorm, an der man sich orientieren müsse.

Eine ausführliche Berichterstattung folgt in den kommenden Tagen online sowie in der Print-Ausgabe der „Tagespost“.

DT/reh/mlu

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Redaktion Kristina Hänel

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