MENÜ
Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft & Kultur
Archiv Inhalt Karlsruhe

Hänel lässt nicht locker

Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. In Wirklichkeit geht es aber gar nicht um die ersatzlose Streichung des § 219a. Auf dem Spiel steht viel mehr. Ein Kommentar.
Kristina Hänel lässt nicht locker
Foto: Axel Heimken (dpa) | Mit dem Berliner Strafrechtsverteidiger Ali B. Norouzi und dem emeritierten Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel spielt Hänel - anders kann man in Karlsruhe auch nicht bestehen - juristisch gesehen nun in der Champions-League.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat gegen ihre Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (  219a StGB) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit dem Berliner Strafrechtsverteidiger Ali B. Norouzi und dem emeritierten Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel, die laut Hänel ihre Eingabe verfasst haben, spielt sie - anders kann man in Karlsruhe auch nicht bestehen - juristisch gesehen nun in der Champions-League. Diejenigen, für die das Parkett in Karlsruhe die Bretter sind, die die Welt bedeuten, dürfen sich   vorausgesetzt die Karlsruher Richter nehmen die Beschwerde zur Entscheidung an - bereits jetzt auf ein Schauspiel freuen, das seinesgleichen suchen wird.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Gratis-Abo
0,00 €
für 3 Wochen
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
  • 3 Wochen gratis ePaper *
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
15,50 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Komplett-Abo
22,45 €
monatlich
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht
Digital-Schnupperabo