Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat gegen ihre Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen ( 219a StGB) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit dem Berliner Strafrechtsverteidiger Ali B. Norouzi und dem emeritierten Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel, die laut Hänel ihre Eingabe verfasst haben, spielt sie - anders kann man in Karlsruhe auch nicht bestehen - juristisch gesehen nun in der Champions-League. Diejenigen, für die das Parkett in Karlsruhe die Bretter sind, die die Welt bedeuten, dürfen sich vorausgesetzt die Karlsruher Richter nehmen die Beschwerde zur Entscheidung an - bereits jetzt auf ein Schauspiel freuen, das seinesgleichen suchen wird.
Karlsruhe
Hänel lässt nicht locker
Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. In Wirklichkeit geht es aber gar nicht um die ersatzlose Streichung des § 219a. Auf dem Spiel steht viel mehr. Ein Kommentar.