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Hänel lässt nicht locker

Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. In Wirklichkeit geht es aber gar nicht um die ersatzlose Streichung des § 219a. Auf dem Spiel steht viel mehr. Ein Kommentar.
Kristina Hänel lässt nicht locker
Foto: Axel Heimken (dpa) | Mit dem Berliner Strafrechtsverteidiger Ali B. Norouzi und dem emeritierten Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel spielt Hänel - anders kann man in Karlsruhe auch nicht bestehen - juristisch gesehen nun in der Champions-League.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat gegen ihre Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (  219a StGB) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit dem Berliner Strafrechtsverteidiger Ali B. Norouzi und dem emeritierten Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel, die laut Hänel ihre Eingabe verfasst haben, spielt sie - anders kann man in Karlsruhe auch nicht bestehen - juristisch gesehen nun in der Champions-League. Diejenigen, für die das Parkett in Karlsruhe die Bretter sind, die die Welt bedeuten, dürfen sich   vorausgesetzt die Karlsruher Richter nehmen die Beschwerde zur Entscheidung an - bereits jetzt auf ein Schauspiel freuen, das seinesgleichen suchen wird.

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