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Abtreibung: Verbände drängen auf Reform

Ist eine Liberalisierung völkerrechtlich geboten? 73 Verbände haben den Bundestag zu einer baldigen Reform aufgefordert. Juristen und Mediziner widersprechen ihren Argumenten.
Gegedemo zum Marsch für das Leben in Berlin 2024
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Für sie drängt die Zeit: Die Befürworter einer Liberalisierung fürchten, dass ihr Anliegen nach der kommenden Bundestagswahl keine Mehrheit mehr finden könnte.

Über 70 Verbände haben den Bundestag am heutigen Donnerstag dazu aufgefordert, dem Gesetzentwurf zur Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung noch vor der Bundestagswahl zuzustimmen. Gleichzeitig hat eine Gruppe von Juristen und Gynäkologen den Gesetzentwurf in einem Gastbeitrag in der FAZ als „verfassungsrechtlich unzulässig“ bezeichnet. In dem an die Bundestagsabgeordneten der „demokratischen Parteien“ adressierten „Verbändebrief“ heißt es, mit dem Entwurf würden „dringend notwendige Gesetzesänderungen vorgenommen, die Hürden auf dem Weg zu einer guten Gesundheitsversorgung für ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte abbauen und den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch absichern“. Weiter heißt es in dem Schreiben, die Fakten lägen „auf dem Tisch“, die Argumente seien ausgetauscht. Der Gesetzentwurf berücksichtige „verfassungsrechtliche Anforderungen“.

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Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören neben bekannteren, traditionell der Sozialdemokratie nahestehenden Akteuren wie der Gewerkschaft Verdi, dem Deutschen Gewerkschaftsbund oder der Arbeiterwohlfahrt auch stärker der Abtreibungsfrage verbundene Verbände wie  die Giordano-Bruno-Stiftung, der Zentralrat der Konfessionslosen, die „International Planned Parenthood Federation“ und Pro Familia. Ebenfalls vertreten sind mit der „Evangelischen Konferenz für Familien‐ und Lebensberatung e.V.“ (EKFuL), den „Evangelischen Frauen in Deutschland e.V.“ und den „Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V.“ drei christliche Vereine. In der gesonderten Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden der EKFuL heißt es, der Gesetzentwurf nehme „Handlungsbedarfe aus aktuellen wissenschaftlichen Studien auf“, Deutschland habe sich zudem zur Umsetzung von Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation und internationalen Menschenrechtsregelungen verpflichtet.

Menschenwürde liegt in der „selbstzweckhaften Existenz“

Derartigen Argumenten widerspricht indes ein ebenfalls am heutigen Donnerstag veröffentlichter Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Darin schreibt eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern und Medizinern, darunter auch die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Karin Graßhof und der bekannte Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph Christian Hillgruber, die Befürworter der Liberalisierung nähmen neue Erkenntnisse der Pränatalmedizin nicht zur Kenntnis und stellten die „Rechtslage nach Verfassungs- und Völkerrecht verzerrt dar“. So sei „der Fetus als eigenständiges Wesen immer früher und immer präziser in seiner individuellen genetischen und strukturellen Verfasstheit erkenn- und darstellbar“. Wer Mensch ist, sei es „von Anfang an“. Das Grundgesetz spreche ausnahmslos jedem Menschen dieselbe Menschenwürde zu. „Diese Würde liegt auch für den ungeborenen Menschen schlicht in seiner selbstzweckhaften Existenz“, so die Gruppe.

Die Entscheidung zu einer Abtreibung könne nicht als rechtmäßig bewertet werden, weil „die Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Tötung (…) im Rechtsstaat nicht ohne Prüfung der dafür maßgeblichen Gründe möglich (ist), auf die gerade verzichtet wird, um eine Fremdbestimmung der Frau zu vermeiden.“ Die vorgeschlagene Neuregelung wolle den Schwangerschaftskonflikt einseitig zulasten des Ungeborenen auflösen. Das sei „verfassungsrechtlich unzulässig und völkerrechtlich entgegen anders lautenden Behauptungen keineswegs geboten.“ Kein von der Bundesrepublik unterzeichneter völkervertraglicher Vertrag, gewähre ein „Recht auf Abtreibung“, „geschweige denn ein einschränkungsloses“.

Der vorliegende Gesetzentwurf war nach dem Bruch der Ampelkoalition von einer „interfraktionellen“ Parlamentariergruppe vor zwei Wochen in den Bundestag eingebracht worden und wird in erster Linie von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken unterstützt. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck haben den entsprechenden Antrag unterschrieben. Er sieht vor, Abtreibung in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft grundsätzlich „rechtmäßig“ zu stellen. Zudem soll die bisher bestehende dreitätige Bedenkzeit nach der verpflichtenden Beratung gestrichen und die Kosten für Abtreibungen von den Krankenkassen übernommen werden. Die Initiatoren des Reformantrags wollen die Änderung möglichst noch vor den Neuwahlen am 23. Februar durch den Bundestag bringen. Eine „progressive“ Mehrheit, die das Vorhaben unterstützen könnte, ist nach den Wahlen – Stand jetzt – unwahrscheinlicher. (DT/jra)

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