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Plus Inhalt Nach Habeck-Abtritt

Wenn Wahlkreissieger nicht ins Parlament dürfen

Die Wahlrechtsreform hat dazu geführt, dass 23 Wahlkreissieger nicht in den Bundestag eingezogen sind. Mit dem Rückzug des ehemaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck sechs Monate nach der Wahl hat die Debatte noch einmal neue Dynamik erhalten.
Sie ist ein Opfer der Reform: Petra Nicolaisen (CDU)
Foto: Imago/penofoto (www.imago-images.de) | Sie ist ein Opfer der Reform: Petra Nicolaisen (CDU) holte in ihrem Wahlkreis 26,5 Prozent der Erststimmen. Dennoch zog der Grüne Robert Habeck mit nur 22,6 Prozent in den Bundestag ein.

Im Laufe der Jahre ist der Deutsche Bundestag immer größer geworden, zwischenzeitlich waren es 736 Sitze statt der ursprünglich vorgesehenen 598. Grund dafür waren die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Zunächst zogen alle Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen auf sich vereinen konnten, in den Bundestag ein. „Wenn dann aber eine Partei – wie die CSU – mehr Kandidaten stellte als ihr nach der Zweitstimme eigentlich zugestanden hätte, musste das Verhältnis der Wahl durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien wiederhergestellt werden. So wurde der Bundestag immer größer“, schreibt dazu die Bundesrechtsanwaltskammer.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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