Im Laufe der Jahre ist der Deutsche Bundestag immer größer geworden, zwischenzeitlich waren es 736 Sitze statt der ursprünglich vorgesehenen 598. Grund dafür waren die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Zunächst zogen alle Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen auf sich vereinen konnten, in den Bundestag ein. „Wenn dann aber eine Partei – wie die CSU – mehr Kandidaten stellte als ihr nach der Zweitstimme eigentlich zugestanden hätte, musste das Verhältnis der Wahl durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien wiederhergestellt werden. So wurde der Bundestag immer größer“, schreibt dazu die Bundesrechtsanwaltskammer.
Wenn Wahlkreissieger nicht ins Parlament dürfen
Die Wahlrechtsreform hat dazu geführt, dass 23 Wahlkreissieger nicht in den Bundestag eingezogen sind. Mit dem Rückzug des ehemaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck sechs Monate nach der Wahl hat die Debatte noch einmal neue Dynamik erhalten.
