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Abtreibung: Lebensrechtler weisen EU-Kritik an Polen zurück

Auf europäischer Ebene betrachte man Abtreibung als normale ärztliche Versorgungsleistung, beklagt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder. Mit der weiteren Einschränkung von Abtreibungen habe Polen eine „konsequente Mehrheitsentscheidung“ getroffen.
Proteste gegen verschärftes Abtreibungsrecht in Polen
Foto: Radek Pietruszka (PAP) | In der Innenstadt von Warschau demonstrieren Menschen gegen eine Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen.

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat die Kritik des Europäischen Parlaments an der Einschränkung von Abtreibungen in Polen zurückgewiesen. Polen werde dafür verurteilt, „dass es Frauen angeblich daran hindert, ‚eine grundlegende ärztliche Leistung wie Abtreibung in Anspruch nehmen zu können‘, wie es in der entsprechenden Entscheidung des Europäischen Parlaments heißt“, erklärte die BVL-Vorsitzende Alexandra Maria Linder gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur „idea“. 

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EU-Parlament vertritt anti-humane Ideologie

Auf europäischer Ebene gehe man mittlerweile davon aus, so Linder, dass Abtreibung eine normale ärztliche Versorgungsleistung sei. „Es ist also angeblich für Frauen gesundheitsfördernd, ihr eigenes Kind vor der Geburt zu töten und im Falle von Spätabtreibungen eine Totgeburt einzuleiten.“ Die BVL-Vorsitzende beklagt auch, dass das EU-Parlament nicht erwähne, dass die vorherige gesetzliche Regelung in Polen die vorgeburtliche Tötung von Kindern mit Downsyndrom erlaubt habe. Dabei seien diese weder für die Mütter gesundheitsgefährdend, „noch sterben sie in der Regel während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt“.

Nach Ansicht Linders habe Polen eine „konsequente Mehrheitsentscheidung“ getroffen, die versuche, alle betroffenen Menschen möglichst gerecht zu berücksichtigen. „Das Europäische Parlament opfert dagegen eine Gruppe von Menschen zugunsten einer anti-humanen Ideologie.“ 

Gesundheit und Leben von Frauen auf dem Spiel?

Das EU-Parlament hatte zuvor in einer Entschließung beklagt, das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs zur Einschränkung von Abtreibungen setze „die Gesundheit und das Leben von Frauen aufs Spiel“. Die Einschränkungen würden „praktisch einem Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen gleichkommen“. Das Europäische Parlament forderte Polen zudem auf, „keine weiteren Bemühungen zur Einschränkung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der diesbezüglichen Rechte zu unternehmen, da derartige Maßnahmen gegen den Grundsatz der internationalen Menschenrechtsnormen verstoßen“.  DT/mlu

Weitere Hintergründe zur EU-Kritik an Polen lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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