Ein Blinder mit Krückstock kann es sehen. So offensichtlich ist, welches Höllentheater die Abtreibungslobby aufführt. Da präsentieren 26 Organisationen, angeführt von „Pro Familia“, einen Gesetzesentwurf, der vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 24. Schwangerschaftswoche (SSW) für „rechtmäßig“ erklären will. Zu einem Zeitpunkt, da die meisten „Frühchen“ außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig sind. Entfallen soll die Beratungspflicht der Schwangeren und mit ihr die dreitägige Bedenkzeit.
Die Kosten sollen der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten aufgebürdet werden. Vier Wochen später bringen 236 Abgeordnete nach dem Ampel-Aus eine Light-Version des Entwurfs im Bundestag ein. Er will Abtreibungen „nur“ bis zum Ende der 14. SSW „rechtmäßig“ stellen. Die Beratungspflicht soll nicht entfallen, die Bedenkzeit schon. Das Honorar der „Auftragsmörder“ (Papst Franziskus) soll von den Krankenkassen beglichen werden.
Eine Umfrage, die sich nirgends finden lässt
Der Clou: Beide Entwürfe wurden von derselben Lobby, mutmaßlich von denselben Personen verfasst. Wofür eine Reihe eitler Querverweise spricht, mit denen Abgeordnete sich in der Regel nicht aufhalten. Der eine als „Testballon“, der andere in der Hoffnung, dass die Juristen unter den Abgeordneten wegen des Erhalts der Beratungspflicht nicht das „Untermaßverbot“ in Stellung bringen. Orchestriert werden sie mit der Behauptung, 80 Prozent der Bürger seien laut einer vom BMFSFJ beauftragten Umfrage dagegen, Abtreibungen für „rechtswidrig“ zu erachten.
Lange Zeit war die im März und April erhobene Umfrage unauffindbar. Der einzige „Beleg“ war ein Link zu einem Artikel der „taz“, in dem behauptet wurde, dass die „repräsentative“ BMFSFJ-Umfrage der taz „exklusiv“ vorliege. Nun findet sich die Umfrage mit Datum vom 21. Oktober auf der Homepage des Ministeriums von Lisa Paus. Demnach lehnen angeblich 77,5 der Unions- und 67,4, Prozent AfD-Wähler die „Rechtswidrigkeit“ von Abtreibungen ab. So oder so, Christen wissen: Der Schlange wird der Kopf zertreten. Sorgen muss sich nur die Opposition. Sie muss entscheiden, wo sie stehen will. Neben oder auch unter dem Absatz.
Anm.d.R.: In einer früheren Fassung hatten wir behauptet, der „taz“-Artikel sei der einzige Beleg für die Umfrage. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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