Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung §218-Reform

Absurdes Höllentheater

Erst der Testballon, dann der Gesetzentwurf: Die von der Abtreibungslobby inszenierte Dramaturgie bei der geplanten Paragraph-218-Streichung lässt tief blicken.
Lisa Paus auf dem Grünen-Parteitag
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | Geschickt eingefädelt? Aus ihrem Haus stammt die ominöse Umfrage, nach der CDU-Wähler eine Abtreibungsliberalisierung befürworten: Familienministerin Lisa Paus (Grüne).

Ein Blinder mit Krückstock kann es sehen. So offensichtlich ist, welches Höllentheater die Abtreibungslobby aufführt. Da präsentieren 26 Organisationen, angeführt von „Pro Familia“, einen Gesetzesentwurf, der vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 24. Schwangerschaftswoche (SSW) für „rechtmäßig“ erklären will. Zu einem Zeitpunkt, da die meisten „Frühchen“ außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig sind. Entfallen soll die Beratungspflicht der Schwangeren und mit ihr die dreitägige Bedenkzeit.

Lesen Sie auch:

Die Kosten sollen der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten aufgebürdet werden. Vier Wochen später bringen 236 Abgeordnete nach dem Ampel-Aus eine Light-Version des Entwurfs im Bundestag ein. Er will Abtreibungen „nur“ bis zum Ende der 14. SSW „rechtmäßig“ stellen. Die Beratungspflicht soll nicht entfallen, die Bedenkzeit schon. Das Honorar der „Auftragsmörder“ (Papst Franziskus) soll von den Krankenkassen beglichen werden.

Eine Umfrage, die sich nirgends finden lässt

Der Clou: Beide Entwürfe wurden von derselben Lobby, mutmaßlich von denselben Personen verfasst. Wofür eine Reihe eitler Querverweise spricht, mit denen Abgeordnete sich in der Regel nicht aufhalten. Der eine als „Testballon“, der andere in der Hoffnung, dass die Juristen unter den Abgeordneten wegen des Erhalts der Beratungspflicht nicht das „Untermaßverbot“ in Stellung bringen. Orchestriert werden sie mit der Behauptung, 80 Prozent der Bürger seien laut einer vom BMFSFJ beauftragten Umfrage dagegen, Abtreibungen für „rechtswidrig“ zu erachten.

Lange Zeit war die im März und April erhobene Umfrage unauffindbar. Der einzige „Beleg“ war ein Link zu einem Artikel der „taz“, in dem behauptet wurde, dass die „repräsentative“ BMFSFJ-Umfrage der taz „exklusiv“ vorliege. Nun findet sich die Umfrage mit Datum vom 21. Oktober auf der Homepage des Ministeriums von Lisa Paus. Demnach lehnen angeblich 77,5 der Unions- und 67,4, Prozent AfD-Wähler die „Rechtswidrigkeit“ von Abtreibungen ab. So oder so, Christen wissen: Der Schlange wird der Kopf zertreten. Sorgen muss sich nur die Opposition. Sie muss entscheiden, wo sie stehen will. Neben oder auch unter dem Absatz.

Anm.d.R.: In einer früheren Fassung hatten wir behauptet, der „taz“-Artikel sei der einzige Beleg für die Umfrage. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Stefan Rehder Abtreibung Deutscher Bundestag Kindstötung Lebensschutz Lisa Paus Papst Franziskus Schwangerschaftsabbruch

Weitere Artikel

Nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Österreich gibt es Bestrebungen, Abtreibungen ohne jede Einschränkung zu legalisieren.
23.06.2025, 14 Uhr
Alice Pitzinger-Ryba

Kirche

Herausgefordert von Biotechnik und Künstlicher Intelligenz: Die Unantastbarkeit der Menschenwürde war Thema eines Symposiums der beiden Ratzinger-Schülerkreise in Rom.
02.10.2025, 11 Uhr
Maximilian Welticke
Näher zur eucharistischen Anbetung: Adoratio machte es möglich, mit Vorträgen, Gebetszeiten und Begegnung. Auch Bischof Oster und Sophia Kuby kamen.
02.10.2025, 05 Uhr
Elisabeth Hüffer