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AfD-Antrag zu Christenverfolgung: Bundestag vertagt 2. Lesung

Die Union sieht noch „internen Abstimmungsbedarf“ hinsichtlich des Themas Christenverfolgung und will einen eigenen Antrag einbringen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Heinrich weist Spekulationen zurück, dass einige Unionsabgeordnete für den Antrag gestimmt hätten.
Deutscher Bundestag berät in seiner Sitzung unter anderem über die Parteienfinanzierung und über den Familiennachzug.
Foto: Michael Kappeler (dpa) | 15.06.2018, Berlin: Die Parlamentarier debattieren im Plenum im Bundestag. Der Deutsche Bundestag berät in seiner Sitzung unter anderem über die Parteienfinanzierung und über den Familiennachzug.

Der Bundestag hat die 2. Lesung über den AfD-Antrag „Christenverfolgung stoppen und sanktionieren“ vertagt. Dies beschloss der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe auf Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Union sieht noch „internen Abstimmungsbedarf“ hinsichtlich des Themas und will einen eigenen Antrag einbringen. Eine erste Debatte hatte am 19. April stattgefunden, die zweite sollte am 14. Juni folgen. Die AfD fordert Maßnahmen gegen Länder, in denen Christen diskriminiert und verfolgt werden. So sollten Mittel für die Entwicklungshilfe gekürzt, Finanztransaktionen eingeschränkt und – soweit vorhanden – Handelsprivilegien abgeschafft werden. Die AfD plädiert ferner dafür, ein Flüchtlingskontingent für verfolgte Christen einzuführen. Sie begründete ihren Antrag damit, dass die Christen die am meisten verfolgte Religionsgemeinschaft weltweit sei. Die anderen Fraktionen lehnen die AfD-Forderungen ab. Christen dürften nicht bevorzugt werden, hieß es aus den Reihen der CDU und der SPD. Die FDP warf der AfD vor, ihr gehe es nur um die Ausgrenzung von Muslimen.

Der dem Menschenrechtsausschuss angehörende CDU-Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich wies auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur "idea" Spekulationen zurück, die Vertagung hänge damit zusammen, dass Parlamentarier der Union für den AfD-Antrag stimmen könnten. Er kenne niemand in der Fraktion, der dies tun wolle. Es gehe auch nicht darum, eine Debatte über das Thema zu vermeiden. Vielmehr wolle die Unionsfraktion einen eigenen Antrag zu der Problematik einbringen. Man brauche noch Zeit, um ihn „ordentlich“ vorzubereiten. Die Union könne dem AfD-Antrag nicht zustimmen, da die geforderten Maßnahmen den verfolgten Christen schaden würden. Wenn man etwa die Gelder für Entwicklungshilfe in Verfolgerstaaten kürzen würde, hätte dies zur Folge, dass die Christen dort noch mehr angefeindet würden. Außerdem müssten dann christliche Hilfswerke manche Länder verlassen. Die AfD tue ferner so, als wäre sie die Partei, die sich vor allem um verfolgte Christen kümmern würde. Dabei engagierten sich CDU-Politiker wie der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder und der kirchenpolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, bereits seit vielen Jahren für die Betroffenen. Heinrich gehört auch zum Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz.

DT/idea

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