Dem Vernehmen nach wird der Deutsche Bundestag Anfang Juli, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, abschließend über die gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe befinden. Nach der Fusion zweier Gesetzesentwürfe stehen nur noch zwei Regelungsmodelle zur Wahl.
Unterdessen warnen sowohl die Bundesärztekammer (BÄK), das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine derart weitreichende Entscheidung im „Hauruckverfahren“ durch das Parlament zu bringen. Ein Grund: Die in der Suizidprävention und in der Palliativmedizin Tätigen stellt keiner der beiden Gesetzesentwürfe zufrieden.
Analyse der Gesetzesentwürfe
Unter der Überschrift „Mit Anlauf in Abgrund“ analysiert „Tagespost-Bioethik“-Korrespondent Stefan Rehder für das Ressort „Glaube und Wissen“ die zur Wahl der Gesetzesentwürfe und informiert über die wichtigsten Kritikpunkte, die die medizinischen Fachgesellschaften sowie mehrerer Medizin- und Bioethiker gegen diese vorbringen. Dabei zeigt der Wissenschaftsjournalist auch, warum es besser wäre, wenn keiner der beiden Gesetzesentwürfe die erforderliche Mehrheit erhielte. DT/reh
Lesen Sie die ausführlichen Hintergründe über die Neuregelung der Suizidhilfe in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".