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Vermintes Gelände

Der Deutsche Bundestag solle auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe verzichten, fordern Autoren aus Medizin, Recht und Ethik.
Der langjährige Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock
Foto: Axel Schmidt (Reuters-Pool) | Die Autoren um den langjährigen Vorsitzenden des Ethikrats, Peter Dabrock (im Bild), begründen ihren Vorstoß unter anderem mit der mangelhaften Finanzierung der Suizidprävention sowie der Palliativ- und ...

Ein interdisziplinäres Autorengespann um die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Claudia Bausewein, hat den Deutschen Bundestag eindringlich vor einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe gewarnt. In einem großangelegten Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreiben die Autoren: „Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe hilft Menschen, die einen Suizid erwägen, in ihrer existenziell schwierigen Lage. Anstatt komplizierte Konstruktionen zu ersinnen, die die (juristisch sogenannte) Freiverantwortlichkeit bei einer Entscheidung für einen selbst gewählten Tod sicherstellen sollen, und in der Folge erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in flächendeckende Suizidassistenzberatung zu stecken, sollte dieses Geld primär in Suizidprävention sowie die Palliativ- und Hospizversorgung investiert werden.“

Rechtliche Normierung birgt Gefahr der Normalisierung

Die Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, hat den Beitrag zusammen mit den beiden evangelischen Theologen und Ethikern Reiner Anselm (ebenfalls LMU München) und Peter Dabrock (Universität Erlangen-Nürnberg) sowie dem Staatsrechtler Wolfram Höfling (Universität Köln) verfasst.

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Die Autoren begründen ihren Vorstoß unter anderem mit der mangelhaften Finanzierung der Suizidprävention sowie der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland. So bände der Aufbau einer „Beratungsinfrastruktur“ und eines „Gutachterwesens, das über das Vorliegen der Freiverantwortlichkeit befinden“ solle, „finanzielle Ressourcen, die in der Prävention und auch in der Arzt-Patienten-Beziehung, aus der heraus Suizidanliegen am besten verantwortungsvoll begegnet werden können, dringend gebraucht würden“. Ferner zeige „der Blick auf ähnlich gelagerte Prozesse, dass sich in der Praxis schnell herumsprechen dürfte, auf welchen Wegen das gewünschte Ergebnis einer Begutachtung zu bekommen ist.“

Nach Ansicht der Autoren „strukturierten“ die Gesetzesentwürfe den durch die „liberale Rechtslage“ eröffneten Raum „in einer Weise“, die eine „höchst bedrohliche Normalisierungs-Perspektive“ befürchten lasse: „Indem sich alle drei Entwürfe an den medizin(straf)rechtlichen Begriffen von Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit orientieren, sind sie durch eine problematische Parallelisierung von Heilbehandlung und Selbsttötung(sassistenz) geprägt.“ Damit drohe jedoch „die tragische Ausnahme dieser Weise aus dem Leben zu scheiden, verfehlt zu werden.“

Wo sich die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt

In dem lesenswerten FAZ-Gastbeitrag sprechen die Autoren auch weitere Problemfelder an. So etwa die Vereinsamung von Menschen und insbesondere von Männern, jenseits des „dynamischen Silver-Ager-Daseins“. Diese begingen nämlich in „signifikant erhöhter Zahl Suizid“. „Angesichts dieser Herausforderung“ müsse „umfassend und partizipativ nach Möglichkeiten gesucht werden, um phantasievoll und kreativ neue Lebens-, Rollen- und Gemeinschaftsideen zu entwickeln – für die betroffenen Personen, aber auch im intergenerationellen Miteinander.“ Bei der Suche danach werde sich zeigen, „dass sich die Menschlichkeit der Gesellschaft an ihrem Umgang mit den Schwächsten“ erweise.  DT/reh

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Stefan Rehder Deutscher Bundestag Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Humanität Lebensschutz Suizidhilfe

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