Leihmutterschaft ist in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten verboten. Aus gutem Grund, denn sie beruht auf der gnadenlosen Ausbeutung armer Frauen durch reiche Paare. Auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ist längst nicht in allen EU-Mitgliedstaaten legalisiert. Ebenfalls aus guten Gründen, denn die These, dass Kinder Mutter und Vater – also weibliches und männliches Gegenüber – brauchen, ist erfahrungsgesättigt und keineswegs durch irgendwelche Wissenschaften widerlegt.
Über solche Erwägungen will sich die EU-Kommission nun aber ebenso hinwegsetzen wie über das Recht der EU-Mitgliedstaaten, das Personenstandsrecht nationalstaatlich zu regeln. Kommissionspräsidentin Von der Leyen hat bereits 2020 die Parole ausgegeben: „Wenn Sie in einem Land Eltern sind, sind Sie in jedem Land Eltern.“ Ausdrücklich bekannte sie sich in diesem Zusammenhang zur „Stärkung der LGBTIQ-Rechte“.
Die EU-Staaten müssen von der Leyen stoppen
Es geht also keineswegs um das Kindeswohl, wie die EU-Kommission nun behauptet, sondern um die Interessen der LGBTIQ-Community, wenn Brüssel jetzt eine EU-weite Anerkennung von Elternschaft durchzusetzen versucht. Wenn die Kommission mit ihrem am Mittwoch präsentierten Plan durchkommt, kann jeder EU-Bürger das Verbot der Leihmutterschaft in seinem Heimatstaat unterlaufen, indem er kurzfristig in einem „liberaleren“ EU-Staat Wohnsitz nimmt. Jedes homosexuelle Paar kann dann Kinder adoptieren, indem man sich für geraume Zeit andernorts wohnhaft meldet.
Die nationalstaatliche Gesetzgebung zur Leihmutterschaft wie zum Adoptionsrecht würde praktisch unterlaufen, ja ausgehebelt. Der jeweils „liberalste“ EU-Staat könnte für alle anderen den Takt vorgeben. Nun ist es an den EU-Mitgliedstaaten, den von Ursula von der Leyen geplanten Umbau der Gesellschaft wie der Rechtsordnung in Europa zu stoppen. Ob wenigstens einige der nationalen Regierungen dafür wach und couragiert genug sind, wird sich in Kürze zeigen.
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