Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung BRÜSSEL

Leihmutterschaft und Homo-Adoption durch die Hintertüre

Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission untergräbt das Personenstandsrecht der Staaten. Argumentiert wird mit dem Kindeswohl, doch es geht um LGBTIQ-Rechte.
Ursula von der Leyen will die "Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisieren".
Foto: IMAGO/Emmi Korhonen (www.imago-images.de) | Ursula von der Leyen will die "Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisieren". Damit können nationale Regelungen zur Leihmutterschaft unterlaufen werden.

Künftig könnten sich EU-Mitgliedstaaten gezwungen sehen, die Leihmutterschaft wie auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare selbst dann zu akzeptieren, wenn beides keine Grundlage in ihrem eigenen Recht hat. Zumindest bei jenen Personen, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zuziehen. Darauf zielt eine Initiative der EU-Kommission, mit der „die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen“. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der EU-Kommission am Mittwoch angenommen. Brüssel begründet seinen Vorschlag mit dem Wohl und den Rechten der betroffenen Kinder.

Lesen Sie auch:

Elternschaft angleichen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits am 16. September 2020 im Europäischen Parlament in Brüssel betont, sie werde beim Aufbau einer Union der Gleichheit nicht ruhen: „Eine Union, in der Sie sein können, wer Sie sind, und lieben, wen Sie wollen – ohne Angst vor Anschuldigungen oder Diskriminierungen.“ Ausdrücklich ging es ihr damals um die Rechte von Schwulen, Lesben, Trans-, Bi- und Intersexuellen. Von der Leyen kündigte 2020 eine „Strategie zur Stärkung der LGBTQI-Rechte“ an. Und wörtlich: „Als einen Teil dessen, werde ich auch auf die wechselseitige Anerkennung von familiären Beziehungen in der EU drängen. Wenn Sie in einem Land Eltern sind, sind Sie in jedem Land Eltern.“

Verbote unterlaufen

Dies soll nun juristisch abgesichert werden. Laut EU-Kommission soll durch ihre neue Verordnung „die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne besonderes Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden“. Damit wird jedes nationalstaatliche Verbot der Leihmutterschaft unterlaufen und das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare faktisch EU-weit durchgesetzt. Denn die Verordnung der EU-Kommission betrifft nur jene Fälle, die unter den Mitgliedstaaten nicht ohnedies Konsens sind, also die aus Leihmutterschaft stammende Elternschaft wie die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare.

Bisher anerkennen nur 14 von 27 EU-Staaten das Rechtsinstitut einer „Ehe“ für gleichgeschlechtliche Paare, sieben weitere eine eingetragene Partnerschaft. Der Vorschlag der EU-Kommission muss – nach bloßer Anhörung des Europäischen Parlaments – vom „Rat“, also von den Vertretern der 27 EU-Mitgliedstaaten, einstimmig angenommen werden. DT/sba

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Adoptionsrecht Europäische Kommission Kindeswohl Leihmutterschaft Ursula von der Leyen

Weitere Artikel

Obwohl allein die Mitgliedstaaten zuständig sind, will eine Mehrheit im Europäischen Parlament den Zugang zur Abtreibung in der EU-Grundrechtecharta verankern.
19.01.2024, 14 Uhr
Meldung
Lebensrechtler und Elternverbände kritisieren Votum des Europäischen Parlaments zum Elternschaftszertifikat teils scharf.
15.12.2023, 18 Uhr
Meldung

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott