Künftig könnten sich EU-Mitgliedstaaten gezwungen sehen, die Leihmutterschaft wie auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare selbst dann zu akzeptieren, wenn beides keine Grundlage in ihrem eigenen Recht hat. Zumindest bei jenen Personen, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zuziehen. Darauf zielt eine Initiative der EU-Kommission, mit der „die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen“. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der EU-Kommission am Mittwoch angenommen. Brüssel begründet seinen Vorschlag mit dem Wohl und den Rechten der betroffenen Kinder.
Elternschaft angleichen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits am 16. September 2020 im Europäischen Parlament in Brüssel betont, sie werde beim Aufbau einer Union der Gleichheit nicht ruhen: „Eine Union, in der Sie sein können, wer Sie sind, und lieben, wen Sie wollen – ohne Angst vor Anschuldigungen oder Diskriminierungen.“ Ausdrücklich ging es ihr damals um die Rechte von Schwulen, Lesben, Trans-, Bi- und Intersexuellen. Von der Leyen kündigte 2020 eine „Strategie zur Stärkung der LGBTQI-Rechte“ an. Und wörtlich: „Als einen Teil dessen, werde ich auch auf die wechselseitige Anerkennung von familiären Beziehungen in der EU drängen. Wenn Sie in einem Land Eltern sind, sind Sie in jedem Land Eltern.“
Verbote unterlaufen
Dies soll nun juristisch abgesichert werden. Laut EU-Kommission soll durch ihre neue Verordnung „die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne besonderes Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden“. Damit wird jedes nationalstaatliche Verbot der Leihmutterschaft unterlaufen und das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare faktisch EU-weit durchgesetzt. Denn die Verordnung der EU-Kommission betrifft nur jene Fälle, die unter den Mitgliedstaaten nicht ohnedies Konsens sind, also die aus Leihmutterschaft stammende Elternschaft wie die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare.
Bisher anerkennen nur 14 von 27 EU-Staaten das Rechtsinstitut einer „Ehe“ für gleichgeschlechtliche Paare, sieben weitere eine eingetragene Partnerschaft. Der Vorschlag der EU-Kommission muss – nach bloßer Anhörung des Europäischen Parlaments – vom „Rat“, also von den Vertretern der 27 EU-Mitgliedstaaten, einstimmig angenommen werden. DT/sba
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