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Erfolg für europäische Abtreibungsinitiative

Rückenwind für „My Voice, My Choice“: Der FEMM-Ausschuss des EU-Parlaments stellt sich hinter die Forderungen der Initiative. Lebensrechtler warnen vor Abtreibungstourismus.
EU-Parlament in Straßburg
Foto: imago stock&people | Hier haben Abtreibungsaktivisten gute Karten: EU-Parlament in Straßburg.

Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments (FEMM) hat am Mittwoch eine Resolution verabschiedet, mit der sich die Mitglieder des Ausschusses mehrheitlich hinter die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ stellten. Die Initiative fordert die Europäische Union auf, mit den Steuergeldern der EU-Bürger „sichere und zugängliche Abtreibungen“ für ungewollt schwangere Frauen zu finanzieren, in deren Heimatländern vorgeburtliche Kindstötungen entweder verboten oder restriktiv gehandhabt werden. 26 Ausschussmitglieder stimmten für die Resolution, zwölf dagegen.

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Die von der Abtreibungslobby großzügig alimentierte Initiative war Anfang September von der EU-Kommission offiziell als „Europäische Bürgerinitiative“ akzeptiert worden, nachdem sie das erforderliche Quorum erreicht und mehr als 1,2 Millionen Unterschriften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesammelt hatte. Für den 2. Dezember ist nun eine öffentliche Anhörung der Initiative im Europäischen Parlament geplant.

„Menschenrechte sind Grundrechte aller Menschen“

Lebensrechtler in Europa warnen dagegen vor „My Voice, My Choice“. So erklärte etwa die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, nach der Abstimmung im FEMM-Ausschuss: „Diese Initiative präsentiert den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen als grundlegendes Menschenrecht – verbunden mit Gleichheit, Würde und Selbstbestimmung.“ Das sei jedoch eine „Fehlinterpretation der Menschenrechte“. „Menschenrechte sind Grundrechte aller Menschen. Menschen haben diese Rechte, weil sie Menschenwürde besitzen.“ Das deutsche Bundesverfassungsgericht habe dies etwa unzweifelhaft auch für Menschen im frühesten Stadium ihrer Existenz anerkannt.“ Ein Grund: Das erste und wichtigste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Kaminski: „Es kann daher kein Menschenrecht auf die Tötung eines anderen Menschen geben.“

Die Resolution des FEMM-Ausschusses fordere die Kommission dazu auf, Gesetzesinitiativen vorzulegen, die eine erschwingliche, sichere und diskriminierungsfreie Abtreibungsversorgung in allen EU-Staaten sicherstellen sollten. „Damit wird die ausdrücklich den Nationalstaaten zustehende Kompetenz übergangen. Die EU besitzt keinerlei Recht, nationale Regelungen zur Abtreibung auszuhebeln oder zu umgehen – insbesondere nicht durch finanzielle Förderung von Abtreibungstourismus für Bürgerinnen anderer Staaten. Jedes andere Vorgehen wäre ein Bruch des Subsidiaritätsprinzips und gefährdet die europäische Rechtsordnung“, so Kaminski weiter. Echte Solidarität bedeute die Förderung von Schwangeren und Familien, zum Beispiel durch Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kinderbetreuung und steuerliche Entlastungen – und nicht die Unterstützung von Abtreibungen.

„Europas Fundament ist die Anerkennung der Menschenwürde und des Lebensrechts gemäß der Grundrechtecharta.“ Eine Initiative, die diese Prinzipien missachte, stelle die europäische Grundordnung in Frage. „Wir appellieren an die Europaabgeordneten, bei der nun anstehenden Abstimmung die politischen, juristischen und ethischen Auswirkungen grundsätzlich abzuwägen und für den Schutz des Lebens einzutreten“, so Kaminski weiter. Mit rund 11.000 Mitgliedern ist die ALfA eine der mitgliederstärksten Lebensrechtsorganisationen in Europa. (DT/reh)

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