Der französische Präsident Emmanuel Macron will es, der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez auch, der britische Premier Starmer treibt die Idee voran, jetzt springt auch Friedrich Merz auf den Zug auf: Ein Social-Media-Verbot für Jugendliche soll her. Schön, dass unsere Politiker 22 Jahre nach dem Facebook-Start alle so plötzlich auf die Gefahren von sozialen Medien für die zarten Kinderseelen aufmerksam werden, oder? Besser spät als nie! Denn dass soziale Medien tatsächlich süchtig machen können, soll an dieser Stelle keinesfalls bestritten werden. Allein, die Eile, die nun von Regierungen quer durch Europa an den Tag gelegt wird, erstaunt doch. Warum muss die Verantwortung für den „Schutz“ der Jugend gerade jetzt aus Elternhänden in die des Staates übergeben werden? In den letzten Jahrzehnten hat es auch kaum einen Politiker gestört, dass ganze Generationen männlicher Jugendlicher dem Suchtpotenzial frei verfügbarer Internetpornografie zum Opfer fielen.
Hier ist also eine gewaltige Portion Misstrauen mehr als angebracht. Denn der Pferdefuß am „Jugendschutz“ ist die Kontrolle: Sicherzustellen, dass niemand unterhalb der Altersgrenze – auf ihrem Parteitag hat sich die regierende CDU gerade auf 14 Jahre und besseren „Schutz“ bis 16 verständigt – soziale Medien nutzt, erfordert eine irgendwie geartete Identifikation. Und dass es eigentlich genau darum, nämlich das Ende der Anonymität im Internet, geht, hat Friedrich Merz in einer Rede am Aschermittwoch dankenswerterweise mehr als deutlich gemacht. Nach einer pathostriefenden Suada über die Bildschirmzeit von 14-Jährigen, die von „Fake News“ und „künstlich generierten Filmen“ „gefährdet“ würden, ließ Merz die Katze aus dem Sack: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet. Das sind doch häufig genug Leute, die im Schatten der Anonymität größtmögliche Transparenz von anderen fordern. Ich möchte, dass wir das auf gleicher Augenhöhe miteinander unternehmen. Wir stellen uns in der Politik auch mit Klarnamen und offenem Visier einer Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft. Dann erwarte ich das auch von allen anderen, die sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen.“
Der mächtigste Mann Deutschlands, der für seine politische Tätigkeit mehr als 30.000 Euro im Monat kassiert, seit 2021 vom Strafgesetz als Politiker bei Beleidigungsdelikten privilegiert behandelt und dazu noch von Personenschützern geschützt wird, möchte „kritische“ (!) Äußerungen von Normalbürgern persönlich nachvollziehbar machen, weil „Augenhöhe“ herrschen müsse! Was kommt als Nächstes? Wahrnehmen des Demonstrationsrechts nur noch bei vorheriger Registrierung durch die Polizei? Schließlich sind die Urheber einer protestwürdigen Politik ja auch nicht anonym? Ist dem Kanzler eigentlich klar, wie autoritär seine neuen Ideen sind? Wie undemokratisch? Das ist kaum anzunehmen: Ausgerechnet das Grundgesetz führt Merz an als „Grenze“ für Meinungen, die man nicht mehr äußern dürfe. Das habe er auch den „amerikanischen Freunden“ gesagt.
Nicht nur, dass die Meinungsäußerung laut Grundgesetz „frei“ ist – die Grenzen werden durch die „allgemeinen Gesetze“ gesetzt. Hier wird auch klar, was das Ziel all des „Schutzes“ ist: Es geht um eine geopolitische Retourkutsche. Von den verrückten Amerikanern will man sich nicht in die Suppe spucken lassen. Und konkret geht es darum, die große Freiheit zu allerlei (auch abstrusen) Meinungen einzuschränken, die auf den amerikanischen Social-Media-Plattformen immer noch herrscht. Und die zur Folge hat, dass gerade die technikaffine junge Generation nicht nur Zugang zur ein oder anderen „Fake“-Nachricht, sondern auch zu ungefilterter Regierungskritik hat. Sicherlich mit ein Grund dafür, dass die regierenden Parteien unter Jugendlichen keine sonderlich hohen Zustimmungswerte haben.
Dass über die geforderte Klarnamenpflicht eine Schweigespirale angesichts der zunehmenden juristischen Verfolgung von kritischen Äußerungen – auch Bundeskanzler Merz hatte hunderten Ermittlungsverfahren der Behörden gegen Bürger nach dem berüchtigten „Politikerbeleidigungsparagrafen“ 188 StGB nicht widersprochen, wie die „Welt“ recherchierte – weiter an Fahrt aufnehmen dürfte, ist zweifellos ein angenehmer Nebeneffekt. Jugendschutz, schön und gut. Aber am Ende geht es hier um den Schutz von kriselnden Regierungen vor freier Meinungsbildung. Und der ist in jedem politischen System abzulehnen, das sich für demokratisch hält.
Im morgigen „Kommentar um 5 vor 12“ ist an gleicher Stelle die Gegenthese zu lesen: „Ja, soziale Medien müssen stärker reguliert werden“.
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