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Als Thron und Altar getrennt wurden

Durch das Wormser Konkordat vor 900 Jahren hatten die Herrscher nur noch weltliche Macht.
Kaiser Heinrich V.
Foto: Gemeinfrei | Krönung von Kaiser Heinrich V., der vor 900 Jahren im Wormser Konkordat das Recht der Kirche auf Investitur der Bischöfe anerkennen musste.

Mit dem Wormser Konkordat von 1122 nahm Europa einen anderen Weg als andere Hochkulturen. Im alten Ägypten gab es ein „Gottkönigtum“, in dem sich der Pharao den Titel „Sohn des (Gottes) Re“ führte. Oder in der römischen Kaiserzeit seit Julius Caesar und Augustus verstand sich der Kaiser als divus, „der Göttliche“. Doch nach dem Wormser Konkordat lebten die deutschen Herrscher im Mittelalter zwar noch im Gedanke eines Königtums von „Gottes Gnaden“, der Herrscher vereint jedoch nicht mehr die religiöse und die weltliche Gewalt in sich.

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Langer Konflikt

Vordergründig ging es im beinahe 50-jährigen Investiturstreit zwischen Papst und Kaiser um die Einsetzung oder Investitur von Bischöfen durch den König. Der Konflikt schwelte, bis es zwischen Heinrich V. und Papst Calixt II. (1119–1124) in Worms am 23. September 1122 zum „Konkordat“ kam. Hierdurch wurde entschieden, dass der Papst die Bischöfe ernennt, es kam aber auch zur Trennung von weltlicher und geistlicher Macht, von Thron und Altar.  DT/ari

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost einen Bericht zum Wormser Konkordat vor 900 Jahren.

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