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Suizidbeihilfe-Gesetz hat inakzeptable Mängel

Österreichs Bischöfe mahnen dringende Änderungen zum Schutz des Lebens an.
Franz Lackner,  Vorsitzender der österreichischen Bischofskonferenz
Foto: Ernst Weingartner via www.imago-images.de | Erzbischof Franz Lackner kritisiert den „schleichenden Kulturbruch, der sich der Illusion einer totalen Machbarkeit des Lebens verschrieben hat“.

Deutliche Kritik am Gesetzesentwurf zur Suizidbeihilfe formuliert die Österreichische Bischofskonferenz. Es gebe darin „Mängel, die nicht akzeptabel sind“, vor allem dass weder die Errichtung der eng gefassten Sterbeverfügung noch die Bedenkzeit von 12 Wochen als Voraussetzung für die Straffreistellung des Suizidhelfers rechtlich verankert ist. Österreichs Bischöfe sprechen sich außerdem dafür aus, die „Tötung auf Verlangen“ verfassungsrechtlich abzusichern, heißt es in einer Stellungnahme der Bischofskonferenzen, die in dieser Woche in Wien tagte.

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Der Vorsitzende der Bischofskonferenzen, Salzburgs Erzbischof Franz Lackner, sprach in einer Pressekonferenz am Freitag in Wien von einem „schleichenden Kulturbruch, der sich der Illusion einer totalen Machbarkeit des Lebens verschrieben hat“. Die Bischofskonferenzen habe ihre Kritik in die Gesetzesbegutachtung eingebracht, „ohne dabei die Beihilfe zur Selbsttötung gutzuheißen“.

Auf eine Frage dieser Zeitung versicherte Erzbischof Lackner, in Häusern in kirchlicher Trägerschaft werde Suizidbeihilfe nicht zugelassen oder geduldet werden. „Selbsttötung widerspricht unseren Prinzipien des Glaubens und des Lebens.“ Der Generalsekretär der Bischofskonferenzen, Peter Schipka, sprach sich für eine deutlichere Absicherung der institutionellen Gewissensfreiheit aus. Es müssten auch die Dienstverträge von Mitarbeitern entsprechend angepasst werden, um Suizidbehilfe in kirchlichen Einrichtungen zu unterbinden.

Erzbischof Lackner kritisiert deutschen Synodalen Weg

Mit Blick auf den von Papst Franziskus initiierten synodalen Prozess betonte Lackner, dem Papst gehe es „nicht um Meinungen und Umfragen, sondern um einen Prozess des Hinhörens“. Man müsse mit Freimut sprechen und mit Demut zuhören. Nicht nur, aber auch in der Kirche mache sich Orientierungslosigkeit breit. Es gebe „Tendenzen, die die Einheit kompromittieren“, so Erzbischof Lackner. Bis Palmsonntag (10. April 2022) sollen nun die Diözesen ihre Synthesen vorlegen. Dann wird auf der Ebene der Bischofskonferenzen eine Endredaktion stattfinden, an der pro Diözese zwei Verantwortliche und zehn Vertreter österreichweiter Initiativen beigezogen werden.

Zum Synodalen Weg in Deutschland meinte Erzbischof Lackner in der Pressekonferenz, er habe den Eindruck, „dass dort vieles auseinanderstrebt“ und sehe die „Gefahr, dass eine Spaltung hineinkommt“. Synodalität gehöre zur DNA der Kirche, allerdings im Zusammenspiel von Ortskirchen und Weltkirche. Zu Debatte auf dem Synodalen Weg, ob es überhaupt ein Priestertum brauche, sagte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenzen: „Was werden da für Erwartungen geweckt?“

Handkommunion dringend empfohlen

Wegen der steigenden Infektionszahlen verschärft die Kirche ab Samstag ihre Corona-Regeln: Bei öffentlichen Gottesdiensten gilt weiter die FFP2-Maskenpflicht. Zusätzlich müssen alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Bei Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen kann die Maskenpflicht entfallen, wenn die 2G-Regel für alle vereinbart wird. „Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich“, heißt es in einem Beschluss der Bischofskonferenzen. Der Zelebrant ist für die Kontrolle der Einhaltung der Regeln verantwortlich.

Von der Sonntagspflicht befreit, ja sogar zum Fernbleiben aufgefordert wird, „wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht“. Auch wer „aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden“, heißt es unter Verweis auf die zahlreichen Gottesdienstübertragungen. Gleichzeitig werden die Pfarreien aufgefordert, ihre Kirchen tagsüber offen zu halten und zum persönlichen Gebet einzuladen. Die Handkommunion wird seitens der Bischöfe „dringend empfohlen“, die Mundkommunion jedoch nicht untersagt. DT/sba

Lesen Sie einen ausführlichen Bericht über die Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz am kommenden Donnerstag in Ihrer „Tagespost“.

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