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Ostern 2020 als „Stunde der Hauskirche“

Österreichs Bischöfe erlassen strenge Vorschriften für die Feier der Heiligen Woche.
Menschenleerer Wiener Stephansdom
Foto: Roland Schlager (APA) | Bei den Oster-Gottesdiensten werden Österreichs Kirchen - im Bild der Wiener Stephansdom - nahezu menschenleer sein. Dafür sorgen die Vorgaben der Bischöfe.

Für die liturgischen Feiern von Palmsonntag bis Ostersonntag hat die Österreichische Bischofskonferenz nun konkrete Richtlinien erlassen. Der Kernsatz lautet: „Der Priester (Pfarrer) einer bzw. mehrerer Gemeinden, dessen Kirchenraum sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet, soll zur liturgiegerechten Feier an einem Ort 4 Gläubige bitten, die erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören, mit ihm den Palmsonntag und die drei österlichen Tage zu feiern.“ Idealerweise solle die immer gleiche Gruppe für alle Feiern dieselbe bleiben.

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Kranke grundsätzlich von liturgischen Feiern ausgeschlossen

Ausgeschlossen sind somit von den liturgischen Feiern grundsätzlich alle Kranken, unabhängig von der Art ihrer Erkrankung sowie Hochbetagte. Die Bischofskonferenzen betont, dass „die Mitglieder der Feiergruppe keine ‚Auserwählten‘ und auch kein ‚heiliger Rest‘ seien“, sondern einen Dienst leisteten, indem sie die große Gemeinde repräsentierten. Betroffen seien auch nur „Priester (Pfarrer), die gesund sind, einer Gemeinde vorstehen und einen (…) geeigneten Kirchenraum haben“. Jeder Priester habe „das Recht, auch persönlich die Osterliturgien zu feiern“.

Um weitere Gläubige von den liturgischen Feiern auszuschließen, sehen die Richtlinien der Bischofskonferenzen vor, dass „die Zugänge zur Kirche während der Liturgie verschlossen zu halten“ sind. Die übrigen Gemeindemitglieder sollten über die Gottesdienstzeiten informiert werden, damit sie sich „während dieser Zeit als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder dem Lobpreis im Glauben verbunden wissen können“. Wörtlich heißt es in den Bestimmungen: „Es ist die Stunde der Hauskirche.“

Keine traditionellen Palmprozessionen in Kärnten

Die Diözese Gurk-Klagenfurt (Kärnten) hat unterdessen bekräftigt, dass „auch in den bevorstehenden Kar- und Ostertagen keine liturgischen Feiern mit physischer Anwesenheit von Gläubigen sowie öffentliche Veranstaltungen stattfinden werden“. Gottesdienst-, Andachts- und Anbetungszeiten dürften daher auch nicht öffentlich verlautbart werden. Auch die traditionellen Palmprozessionen und Osterspeisensegnungen würden dem Versammlungsverbot unterliegen und dürften daher nicht stattfinden.

DT/sba

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